30.09.2010

Winterreifen: Von 28 Reifen sind laut „test“ nur 5 zu empfehlen

Nur 5 von 28 Winterreifen sind nach einem Gemeinschaftstest der Stiftung Warentest, weiteren europäischen Verbraucherorganisationen, Automobilclubs und dem ADAC zu empfehlen. Drei sind sogar „mangelhaft“, schreibt die Oktober-Ausgabe der Zeitschrift test.
In der Kompakt- und Mittelwagengröße 225/45 R17 H lagen der Michelin Alpin A4 (187 Euro) und der Continental WinterContact TS830P (183 Euro) vorn. Bei den Reifen der Größe 185/65 R15 T für Kleinwagen waren es der Dunlop SP Winter Sport 3D (69 Euro), der Goodyear Ultragrip 7+ (70 Euro) und der Tecar Super Grip 7 (66 Euro). Die schlechtesten Reifen im Test kamen aus dem Reich der Mitte. Die chinesischen Star Performer und Westlake versagten auf nasser Fahrbahn beim Fahrverhalten und Bremsen. Auch ein weiterer chinesischer Reifen, Interstate, zeigte auf nassen Straßen eklatante Schwächen. Alle drei waren „mangelhaft“.
Im Test der 185er waren auch zwei Ganzjahresreifen. Während der Goodyear Vector 4 Seasons (86 Euro) auf Eis, Schnee und nassen Straßen im Mittelfeld liegt und auf trockener Straße zu den Spitzenreifen zählt, verhindert beim zweiten Allwetterreifen, dem Vredenstein Quatrac 3 (77 Euro) die Anfahrschwäche auf Schnee ein besseres als „ausreichendes“ Ergebnis.
Die Stiftung rät, schon im Oktober die Winterreifen aufzuziehen. Dabei lohnt sich ein Preisvergleich. So kann der 185er Dunlop 65, aber auch 85 Euro pro Stück kosten. Den Testsieger Michelin gibt es zwischen 160 und 224 Euro.
Der ausführliche Test Winterreifen ist in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift test und online unter www.test.de/winterreifen veröffentlicht.

1 Kommentar:

  1. Kein Bußgeld für Sommerreifen im Winter

    Wann ist eine Autobereifung eine geeignete Winterbereifung?
    Können auch Sommerreifen im Winter geeignet sein?
    Mit dieser Frage hatte sich das Oberlandesgerichts Oldenburg
    aufgrund der Rechtsbeschwerde eines Autofahrers zu befassen. Der Autofahrer war u.a. wegen des Fahrens mit Sommerreifen bei winterlichen Wetterverhältnissen vom Amtsgericht zu einem Bußgeld verurteilt worden. Der für Bußgeldsachen zuständige 2. Senat des Oberlandesgericht entschied jetzt: Der entsprechende Bußgeldtatbestand in der Straßenverkehrsordnung ist verfassungswidrig (2 SsRs 220/09).
    mehr unter http://verbraucherrecht.blogg.de/trackback.php?id=980

    AntwortenLöschen

Vielen Dank für Ihren Beitrag, ich werde diesen nach Sichtung in kürze freischalten.
Joachim Geburtig
www-geburtig.info