Nicht alle Fitnessstudios immer fair!
Seit Anfang März 2014 wurden durch die
Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V. Fitnessstudios auf
ihre Verbraucherfreundlichkeit überprüft.
Im Rahmen dieser
Marktrecherche wurde besonderes Augenmerk auf die Rechtmäßigkeit der in
den Verträgen verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB) gelegt.
Diese AGB regeln die Bedingungen des Vertragsverhältnisses und werden
durch die Fitnessstudios selbst formuliert. Dabei ist auffällig, dass
oft eher die Interessen des Fitnessstudios als die des Mitgliedes im
Vordergrund stehen. Der Gesetzgeber stellt hier klare Anforderungen. Unter anderem sind ungerechtfertigte Benachteiligungen der Verbraucher durch AGB unwirksam. Der Bundesgerichtshof stärkte hier in einer Vielzahl von Urteilen die Rechte der Verbraucher. Verständlicherweise haben die Betreiber der Fitnessstudios ein Interesse daran, die Vertragspartner möglichst lang an sich zu binden und lassen so in vielen Fällen bewusst die Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung außer Acht.
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Dies reicht Joachim Geburtig von der Rostocker Beratungsstelle nicht aus: "Bei einer Schwangerschaft oder länger andauernden Krankheit steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Studios, die auf unseren Hinweis hin ihre AGB nicht im Interesse der Verbraucher abgeändert haben, wurden abgemahnt. Sollte dies keine Wirkung zeigen, wird die Verbraucherzentrale den Rechtsweg beschreiten."
http://www.nvzmv.de/nicht-alle-fitnessstudios-immer-fair-