25.03.2014

Nicht alle Fitnessstudios immer fair!

Nicht alle Fitnessstudios immer fair!

Seit Anfang März 2014 wurden durch die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V. Fitnessstudios auf ihre Verbraucherfreundlichkeit überprüft.
Im Rahmen dieser Marktrecherche wurde besonderes Augenmerk auf die Rechtmäßigkeit der in den Verträgen verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB) gelegt. Diese AGB regeln die Bedingungen des Vertragsverhältnisses und werden durch die Fitnessstudios selbst formuliert. Dabei ist auffällig, dass oft eher die Interessen des Fitnessstudios als die des Mitgliedes im Vordergrund stehen.
Der Gesetzgeber stellt hier klare Anforderungen. Unter anderem sind ungerechtfertigte Benachteiligungen der Verbraucher durch AGB unwirksam. Der Bundesgerichtshof stärkte hier in einer Vielzahl von Urteilen die Rechte der Verbraucher. Verständlicherweise haben die Betreiber der Fitnessstudios ein Interesse daran, die Vertragspartner möglichst lang an sich zu binden und lassen so in vielen Fällen bewusst die Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung außer Acht.

Quelle Pixabay
Eine Schwangerschaft oder eine Krankheit, die eine sportliche Betätigung über einen längeren Zeitraum unmöglich machen, stellt eindeutig einen wichtigen Grund dar, der zur vorzeitigen Vertragsbeendigung berechtigt. Dieser Rechtsprechung entgegen verwenden mehrere Fitnessstudios auch nach einer Anhörung durch die Verbraucherzentrale diese AGB-Klauseln. Diese sprechen dem Mitglied lediglich die Möglichkeit einer Vertragsverlängerung mit beitragsfreien Pausen zu.

Dies reicht Joachim Geburtig von der Rostocker Beratungsstelle nicht aus: "Bei einer Schwangerschaft oder länger andauernden Krankheit steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Studios, die auf unseren Hinweis hin ihre AGB nicht im Interesse der Verbraucher abgeändert haben, wurden abgemahnt. Sollte dies keine Wirkung zeigen, wird die Verbraucherzentrale den Rechtsweg beschreiten."
 http://www.nvzmv.de/nicht-alle-fitnessstudios-immer-fair-

11.03.2014

Bestattungsvorsorge – Eine Sorge weniger?



Bestattungsvorsorge – Eine Sorge weniger?

Der Tod und die damit verbundenen Pflichten für Angehörige gehören zweifellos zu den unangenehmeren Themen, die man im Familienkreis bespricht. Manch´ einer verfasst ein Testament im stillen Kämmerlein, ohne sich beraten zu lassen und unter Ausschluss der Familie. Die Testamentseröffnung nach einer Bestattung kann dann zu einer bösen Überraschung ausufern. Der künftige Erblasser ist immer gut beraten, seine geplanten Verfügungen sorgsam mit den potenziell Begünstigten zu besprechen, insbesondere was die Bestattung und deren Bedingungen betrifft.

Viele Bestatter bieten ein umfangreiches Angebot an Vorsorge und Vorfinanzierung an. Eine oft genutzte Form der Vorsorge ist der Bestattungsvorsorgevertrag, in dem konkrete Wünsche über die Beisetzung verbindlich vereinbart werden können.

Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern führt gegenwärtig im Bestattungswesen eine Marktbeobachtung durch und untersucht Bestattungsunternehmen auf ihre Verbraucherfreundlichkeit im besonderen Hinblick auf eine Bestattungsvorsorge. Verbraucherschützer Joachim Geburtig weist auf die Festschreibung einer möglichst sicheren Zahlungsvereinbarung hin. Um Risiken zu vermeiden - beispielweise den Verlust der Vorauszahlung wegen Insolvenz des Bestattungsunternehmens - sollte die Summe auf ein Sonderkonto oder auf ein Sparbuch mit einem Sperrvermerk eingezahlt werden mit der Abrede, dass das Guthaben im Todesfalle in Höhe der Bestattungsrechnung unmittelbar, ohne in den Nachlass zu fallen, auf den Bestatter übergehen soll. Eine weitere Möglichkeit wäre ein Treuhandkonto.

Es geschieht öfter als man denkt, dass sich Menschen aufgrund eines Sterbefalls verschulden. Die Kosten für eine Bestattung und das Organisatorische drum herum erreichen schnell 4.000 Euro und mehr. Die Verbraucherzentrale rät daher zu einem Preisvergleich und einer rechtlichen Beratung zum Bestattungsvorsorgevertrag. Gern können Verbraucher ihren Vertrag der Verbraucherzentrale zur Prüfung vorlegen und sich beraten lassen. 
http://www.nvzmv.de/bestattungsvorsorge---eine-sorge-weniger-