Bundespreis Verbraucherschutz zeichnet Vorreiter für Verbraucherrechte aus
Vorschläge können bis zum 11. April eingereicht werden
Die
Deutsche Stiftung Verbraucherschutz vergibt 2013 erstmals den
Bundespreis Verbraucherschutz. Ausgezeichnet werden Personen und
Projekte, die sich in besonderer Weise für den Verbraucherschutz
engagieren. Vorschläge für Preisträger können bis zum 11. April bei der
Stiftung eingereicht werden. Die Gewinner ermittelt eine hochkarätige
Jury. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner übereicht die
Auszeichnungen am 3. Juni auf dem Deutschen Verbrauchertag.
Mit dem Preis will die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz die Verbraucherarbeit in Deutschland stärken und das persönliche Engagement von Menschen und Organisationen im Bereich Verbraucherschutz sichtbar machen.
„Jeder kann Verbraucherschützer werden. Denn wir alle sind im Alltag mit Fragen etwa zur Lebensmittelsicherheit, Abzocke oder des Datenschutzes im Internet konfrontiert“, sagt Julian Fischer, Geschäftsführer der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz.
Bis zum 11. April 2013 können Privatpersonen oder Organisationen Vorschläge für Preisträger in zwei Kategorien einreichen:
http://www.verbraucherstiftung.de/service/presse/bundespreis-verbraucherschutz-zeichnet-vorreiter-fuer-verbraucherrechte-aus
Mit dem Preis will die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz die Verbraucherarbeit in Deutschland stärken und das persönliche Engagement von Menschen und Organisationen im Bereich Verbraucherschutz sichtbar machen.
„Jeder kann Verbraucherschützer werden. Denn wir alle sind im Alltag mit Fragen etwa zur Lebensmittelsicherheit, Abzocke oder des Datenschutzes im Internet konfrontiert“, sagt Julian Fischer, Geschäftsführer der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz.
Bis zum 11. April 2013 können Privatpersonen oder Organisationen Vorschläge für Preisträger in zwei Kategorien einreichen:
- Persönlichkeit des Verbraucherschutzes: Auszeichnung einer Einzelperson, die sich für die Stärkung der Verbraucher/innen eingesetzt hat. Das Preisgeld von 15.000 Euro kann der/die Preisträger/in für ein gemeinnütziges Vorhaben im Bereich Verbraucherschutz einsetzen.
- Projekt des Verbraucherschutzes: Auszeichnung eines Projektes, einer Initiative oder einer Maßnahme, die Verbraucherschutz wirkungsvoll umgesetzt hat. Das Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro kommt der Organisation des ausgezeichneten Projekts zu Gute.
http://www.verbraucherstiftung.de/service/presse/bundespreis-verbraucherschutz-zeichnet-vorreiter-fuer-verbraucherrechte-aus