27.09.2010

Fahrpreiserstattung bei Verspätungen

Fahrpreiserstattung bei Verspätungen

Das wunderschön herbstlich gefärbte Laub wird demnächst auf die Schienen fallen und wie jedes Jahr als Begründung für Zugverspätungen herhalten müssen. Aber viele Zugverspätungen müssen nicht ersatzlos hingenommen werden.

Zugreisende, die mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielbahnhof eintreffen haben einen Anspruch auf Erstattung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises. Bei einer Verspätung von mindestens 120 Minuten sind es 50 Prozent.

Ein Erstattungsanspruch besteht ausnahmsweise dann nicht, wenn die Verspätung auf außerhalb des Eisenbahnbetriebes liegende Umstände (z. B. einen überschwemmten Bahndamm) oder das Verhalten eines Dritten (z. B. einen Personenschaden) zurückzuführen ist und das Eisenbahnverkehrsunternehmen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt weder die Ursache vermeiden, noch die Folgen abwenden konnte.

Zu beachten ist ferner, dass für die Inhaber von Zeitkarten, also z. B. Monats- oder Jahreskarten Besonderheiten gelten. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Unternehmens. Dies bedeutet, beispielsweise bei der Deutschen Bahn, dass in der zweiten Klasse eines IC/EC oder ICE nur 5,00 Euro gezahlt werden. Ferner werden auch bei einer Vielzahl von Verspätungen Erstattungen nur bis zu einer Höhe von 25 % des Zeitkartenpreises vorgenommen. 

bei den verbraucherzentralen finden Sie auch einen kostenfreien Flyer "Mit dem Zug unterwegs.. " mit weiteren Hinweisen.

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Vielen Dank für Ihren Beitrag, ich werde diesen nach Sichtung in kürze freischalten.
Joachim Geburtig
www-geburtig.info