18.12.2012

Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr durch EU neu geregelt


Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr durch EU neu geregelt

Da die Fahrgäste im See- und Binnenschiffsverkehr im Beförderungsvertrag die schwächere Partei sind, sollte allen Fahrgästen ein Mindestmaß an Schutz gewährt werden. 
Dies hat die EU in ihrer Verordnung über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr, die am 18. Dezember 2012 in Kraft tritt, geregelt. 

Die Verordnung gilt für Schiffsreisen, im Hochseegebiet als auch auf Flüssen; und zwar für Reisen, die in einem Hafen innerhalb der Europäischen Union starten oder enden.

Wie Verbraucherschützer Joachim Geburtig informiert, haben Fahrgäste bei einer verspäteten Ankunft am Endziel gemäß dem Beförderungsvertrag Anspruch auf Entschädigung durch den Beförderer, ohne das Recht auf Beförderung zu verlieren. Die Entschädigung, nach einer Zeitstaffel, beträgt in der Regel mindestens 25 Prozent maximal 50 Prozent des Fahrpreises. Die Zahlung muss innerhalb eines Monats nach Einreichung des Antrages auf Entschädigung erfolgen. Der Antrag auf Entschädigung sollte innerhalb von zwei Monaten nach der See- oder Flussreise bei der Reederei geltend gemacht werden. Die Entschädigung kann in Form von Gutscheinen und/oder anderen Leistungen erfolgen, sofern deren Bedingungen, insbesondere bezüglich des Gültigkeitszeitraums und des Zielorts, flexibel sind. Auf Verlangen des Fahrgastes erfolgt die Entschädigung in Form eines Geldbetrages. Diese Ansprüche können nunmehr auch direkt gegen die Reederei geltend gemacht werden. Zur Durchführung der EU-Verordnung hat die Bundesregierung das EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz (EU-FahrgRSchG) erlassen. Als zuständige Behörde für die Durchsetzung der VO wurde das Eisenbahn-Bundesamt festgelegt.

Weitere Informationen und Beratung erhalten Verbraucher in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.

Weitere Infos unter nachfolgenden Links:
EUROPA - Zusammenfassungen der EU-Gesetzgebung - Diese Verordnung enthält Vorschriften über Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr. Sie umfasst das Verbot von Diskriminierung von Fahrgästen hinsichtlich der von Beförderern angebotenen Beförderungsbedingungen, das Verbot der Diskriminierung .
http://europa.eu/legislation_summaries/transport/mobility_and_passenger_rights/tr0049_de.htm

EU-FahrgRSchG EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz
http://www.buzer.de/gesetz/10383/index.htm