Schärferes Vorgehen gegen Internetfallen
Zu einem besseren Schutz vor Kostenfallen im Internet erklärt
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Internetfallen sind eine Plage geworden. Ich werde in den nächsten Wochen
einen konkreten Gesetzentwurf erarbeiten, um wirksam dagegen vorzugehen. Immer
häufiger verschleiern unseriöse Geschäftemacher die Kosten von Onlineangeboten.
Bestimmte Internetleistungen werden beispielsweise als 'gratis' angepriesen, als
unverbindliche Gewinnspiele oder als Möglichkeit zum Herunterladen von Freeware
getarnt. Erst wenn die Rechnung ins Haus flattert, folgt dann das böse
Erwachen.
Bei kostenpflichtigen Onlineangeboten sollen Verbraucher künftig mit einem
deutlichen Hinweis vor versteckten Kosten gewarnt werden - vor einer Bestellung
muss der Nutzer mit einem Klick ausdrücklich bestätigen, dass er den Hinweis
gesehen hat. Diese Buttonlösung warnt Verbraucher verlässlich vor versteckten
Kosten. Die Nutzer können sich leichter gegen unberechtigte
Zahlungsaufforderungen zur Wehr setzen. Die Transparenz im Internet wird
insgesamt verbessert. Unternehmer werden verpflichtet, die Verbraucher sehr
deutlich auf die Kosten hinzuweisen.
Bisher passen die unseriösen Betreiber ihre Website nach einer erfolgreichen
Abmahnung nur geringfügig an oder verlagern ihre Aktivitäten auf eine neue
Website. Dieses Hase-und-Igel-Spiel werden wir jetzt beenden.
Weil Internetkostenfallen nicht an Staatengrenzen haltmachen, ist eine
europaweite Lösung notwendig. Bis dahin wird es aber noch sehr lange dauern. Wir
brauchen aber schnell eine Lösung und deshalb muss zumindest für die
Übergangszeit eine innerstaatliche Regelung geschaffen werden.
Zum Hintergrund:
Obwohl insbesondere die
Verbraucherzentralen engagiert gegen unseriöse Firmen vorgehen, haben Kosten-
und Abofallen zuletzt weiter zugenommen.
Häufig zahlen die Internetnutzer aus
Unkenntnis oder weil sie sich durch eine aggressive Verfolgung der
vermeintlichen Zahlungsansprüche unter Druck gesetzt fühlen. Doch bereits das
geltende Recht bietet Möglichkeiten zum Schutz vor Kostenfallen. In vielen
Fällen hat der Verbraucher mangels einer Einigung über den Preis nämlich noch
gar keinen Vertrag abgeschlossen. Zustande gekommene Verträge können meist
angefochten oder widerrufen werden. Darüber hinaus können Mitbewerber, die
Verbraucherzentralen sowie die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs
häufig im Wege der Unterlassungs- oder Beseitigungsklage gegen unseriöse
Internetanbieter vorgehen. Bei vorsätzlichem Handeln sieht das Gesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb auch einen Anspruch auf Gewinnabschöpfung vor.
Auch die Bundesländer sind aufgefordert, entschlossen gegen die Kostenfallen
vorzugehen. Die Buttonlösung ist nur ein wichtiges Instrument im Kampf gegen
Kostenfallen. Die Länder haben die Möglichkeit, Geldbußen wegen Verstößen gegen
die Preisangabenverordnung zu verhängen; in manchen Fällen kann, abhängig von
den genauen Umständen des Einzelfalls, auch ein strafrechtlich relevantes
Verhalten vorliegen, das die Gerichte verfolgen können.
Ein Vorschlag der Bundesregierung, eine Regelung gegen Kostenfallen im
Internet in die geplante Verbraucherrechte-Richtlinie aufzunehmen, liegt in
Brüssel zwar auf dem Tisch, die Verabschiedung der Richtlinie wird aber nicht
vor Ende 2012 erwartet. Anschließend müsste sie noch in innerstaatliches Recht
umgesetzt werden. Diesen Zeitrahmen hält Bundesjustizministerin
Leutheusser-Schnarrenberger allerdings für deutlich zu lang, weshalb nun
zunächst eine nationale Regelung geschaffen werden soll. Der Startschuss hierzu
ist nun gefallen.
Nähere Informationen zum Thema sind auf den Internetseiten des
Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.de/abofallen zu erhalten.
Internet-Abzocke: EU-Regelung gegen Abofallen geplant
AntwortenLöschenIm Ringen um mehr Verbraucherschutz im Internet zeichnet sich eine europaweite Lösung ab. Im Winter sollen Verhandlungen über eine staatenübergreifende Regelung beginnen.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,719067,00.html
Quelle: Der Spiegel