Landgericht Darmstadt untersagt einseitige Änderung von Preisanpassungsklauseln
- Nachträgliche Änderungen vereinbarter Preisanpassungsklauseln der
Unternehmen „Energieversorger Offenbach“ (EVO) und „Energieversorger
Dietzenbach“ (EVD) sind unzulässig.
- Die Fernwärmeversorger sollen ihren Kunden ein Berichtigungsschreiben schicken.
- Preisanpassungsklauseln müssen die tatsächliche Kostenentwicklung
berücksichtigen und für Verbraucher verständlich dargestellt werden.
Die Energieversorgung Offenbach (EVO) und die
Energieversorgung Dietzenbach (EVD) dürfen gegenüber Verbrauchern nicht
den Eindruck erwecken, es sei zulässig, ihre Preisanpassungsklausel für
Fernwärme eigenmächtig zu ändern. Die Versorger müssen das nun gegenüber
ihren Kundinnen und Kunden richtigstellen. Das hat das Landgericht
Darmstadt auf Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv)
entschieden.
„Ein Vertrag bedarf immer der Zustimmung aller beteiligten Parteien.
Es wäre alles andere als seriös, wenn ein Anbieter einen Vertrag
einseitig ändern dürfte. Das hat das Landgericht Darmstadt nun auch für
die Fernwärmeversorger Offenbach und Dietzenbach bestätigt“, sagt
Kerstin Hoppe, Rechtsexpertin beim vzbv.
In Rundschreiben hatten die beiden Versorger ihre Kunden darüber
informiert, dass sie ihre Preisanpassungsklauseln ändern würden. Dazu
seien sie durch öffentliche Bekanntgabe berechtigt.
„Dieses Schreiben führte Verbraucher in die Irre“, sagt Hoppe. Denn
diese Ankündigung entsprach nicht den Vertragsbedingungen. Die
Preisanpassungsklausel konnte demnach nicht einseitig geändert werden,
sondern nur der Preis auf der Basis dieser Klausel, etwa wegen
gestiegener Rohstoffpreise. So urteilte auch das Gericht: Zwar könne es
bei langfristigen Verträgen zu Veränderungen bei Gewinn- oder
Kostenstrukturen kommen, das sei aber kein Grund, eigenmächtig
Vertragsänderungen nur einer Vertragspartei zu erlauben.
mehr unter: Fernwärmeverträge: unkonkret, unverständlich, unzulässig | VZBV
https://www.vzbv.de/pressemitteilung/fernwaermevertraege-unkonkret-unverstaendlich-unzulaessig