15.11.2017

Verbraucherzentrale Sachsen - Negativpreis „Prellbock 2017"

Abzocker, Blender, Service-Nieten und Mogelpackungen gesucht


„Der Bock verlässt sich auf seine Hörner“ und die Verbraucherzentrale Sachsen auf Sie! Gemeinsam wollen wir den schwarzen Schafsbock unter der Anbieterherde finden. 
Er erhält auch in diesem Jahr unseren Negativpreis „Prellbock 2017“.
Egal ob Überraschendes im Kleingedruckten, untergeschobene Verträge, aufdringliche Verkaufspraktiken, unberechtigte Inkasso-Forderungen, schlechter Service oder dreiste Werbe-Mogelpackungen: Welcher Anbieter bereitet Ihnen mit verbraucherunfreundliche Praktiken Ärger und gehört Ihrer Meinung nach ins Bockshorn gejagt?

Geben Sie Ihren Vorschlag für den PRELLBOCK 2017 ab!

aus; https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/prellbock

23.10.2017

Fernwärmeverträge: unkonkret, unverständlich, unzulässig


Landgericht Darmstadt untersagt einseitige Änderung von Preisanpassungsklauseln

  • Nachträgliche Änderungen vereinbarter Preisanpassungsklauseln der Unternehmen „Energieversorger Offenbach“ (EVO) und „Energieversorger Dietzenbach“ (EVD) sind unzulässig.
  • Die Fernwärmeversorger sollen ihren Kunden ein Berichtigungsschreiben schicken.
  • Preisanpassungsklauseln müssen die tatsächliche Kostenentwicklung berücksichtigen und für Verbraucher verständlich dargestellt werden.

Die Energieversorgung Offenbach (EVO) und die Energieversorgung Dietzenbach (EVD) dürfen gegenüber Verbrauchern nicht den Eindruck erwecken, es sei zulässig, ihre Preisanpassungsklausel für Fernwärme eigenmächtig zu ändern. Die Versorger müssen das nun gegenüber ihren Kundinnen und Kunden richtigstellen. Das hat das Landgericht Darmstadt auf Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.
„Ein Vertrag bedarf immer der Zustimmung aller beteiligten Parteien. Es wäre alles andere als seriös, wenn ein Anbieter einen Vertrag einseitig ändern dürfte. Das hat das Landgericht Darmstadt nun auch für die Fernwärmeversorger Offenbach und Dietzenbach bestätigt“, sagt Kerstin Hoppe, Rechtsexpertin beim vzbv.
In Rundschreiben hatten die beiden Versorger ihre Kunden darüber informiert, dass sie ihre Preisanpassungsklauseln ändern würden. Dazu seien sie durch öffentliche Bekanntgabe berechtigt.
„Dieses Schreiben führte Verbraucher in die Irre“, sagt Hoppe. Denn diese Ankündigung entsprach nicht den Vertragsbedingungen. Die Preisanpassungsklausel konnte demnach nicht einseitig geändert werden, sondern nur der Preis auf der Basis dieser Klausel, etwa wegen gestiegener Rohstoffpreise. So urteilte auch das Gericht: Zwar könne es bei langfristigen Verträgen zu Veränderungen bei Gewinn- oder Kostenstrukturen kommen, das sei aber kein Grund, eigenmächtig Vertragsänderungen nur einer Vertragspartei zu erlauben.



mehr unter: Fernwärmeverträge: unkonkret, unverständlich, unzulässig | VZBV https://www.vzbv.de/pressemitteilung/fernwaermevertraege-unkonkret-unverstaendlich-unzulaessig

05.05.2017

Vorsicht Abzocke – so erkennen Sie falsche Inkasso-Forderungen

Vorsicht Abzocke – so erkennen Sie falsche Inkasso-Forderungen

Gefälschte Emails mit Zahlungsforderungen von Inkassounternehmen häufen sich im Internet. Rechtsanwalt Christian Solmecke| erklärt, wie Sie sich gegen solche Betrüger schützen, was die Maschen sind und wie Sie sich verhalten sollten. 



28.04.2017

GEZ-Gebühren zurückholen: So sparen Sie 630 Euro - Neues Gesetz machts möglich



GEZ-Gebühren zurückholen: So sparen Sie 630 Euro



Ein neues Gesetz zum Rundfunkbeitrag bringt eine nachträgliche Befreiung oder Ermäßigung. Dafür muss man lediglich seine Bescheide einreichen. Unsere Kollegen von Focus Online zeigen Ihnen, wie Sie die GEZ-Gebühren zurückholen.

So geht's

Bisher galt die Befreiung vom Rundfunkbeitrag nur für zwei Monate rückwirkend. Wer tatsächlich volle drei Jahre zu viel gezahlt hat, könnte so 630 Euro zurückbekommen.
Befreiungsberechtigt sind unter anderem Arbeitslose, Studenten mit Bafög-Förderung, Sozialhilfeempfänger, Asylbewerber und Auszubildende mit Beihilfeanspruch. Auch taubblinde Menschen müssen keine Rundfunkgebühren zahlen.
Die Befreiung muss allerdings schriftlich beantragt werden. Sonst wird der volle Beitrag fällig. Der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" stellt auf seiner Website ein Formular zum Antrag auf Befreiung und Ermäßigung aus sozialen und gesundheitlichen Gründen bereit. Die Online-Hilfe führt Schritt für Schritt durch das Formular.
Der ausgefüllte Befreiungsantrag und die Belege über den Befreiungsgrund gehen an:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
aus;
http://www.chip.de/artikel/630-Euro-sparen-So-gibt-es-Rundfunkbeitraege-der-letzten-drei-Jahre-zurueck_113654515.html?utm_medium=social&utm_source=facebook&utm_campaign=main&utm_content=facebook&utm_term=2017-04-27-10-07

s.a.
http://videos2.focus.de/wochit/2017/01/20/5881f47ee4b09dd1d49063a5-1280x720_Jan_20_2017_11_41_41.MP4

29.03.2017

Testen Sie Ihr Verbraucherwissen mit dem neuen Quiz in der Wissen wappnet App.

#WissenWappnet Denken Sie, dass Roaming ein neuer Einrichtungstrend ist? Oder das Scoring die Startaufstellung in der Formel-1 ist? Testen Sie Ihr Verbraucherwissen mit dem neuen Quiz in der Wissen wappnet App. Jetzt für iOS und Android-Geräte verfügbar: www.bmjv.de/wissen-wappnet-app

13.03.2017

Weltverbrauchertag 2017

Weltverbrauchertag 2017
Verbraucher informieren. Verbraucher stärken.

Der digitalisierte Verbraucher – Vor- und Nachteile im Alltag?

Anlässlich des Weltverbrauchertages 2017 lädt die Verbraucherzentrale MV zum verbraucherpolitischen Forum ein.
wvt 2017
Die Verbraucherschützer sind im Gespräch mit den verbraucherpolitischen Sprechern von SPD, CDU, DIE LINKE sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern. Diskutiert werden Themen, wie:
    Kostet meine Versicherung künftig mehr, wenn ich meine Daten nicht preisgebe?

    Wie gut funktioniert der Kauf von Lebensmitteln im Internet?

    Warum verlangt die Politik teure Smartmeter für meinen Stromanschluss?

    Bekomme ich Rechnungen in Zukunft nur noch online?
    Wie werden meine Kinder im Internet vor Schulden geschützt?
    Was tut die Politik gegen untergeschobene Onlineverträge?
Moderation: Birgit Schröter (freie Journalistin)
Die öffentliche Veranstaltung findet am Mittwoch, 15. März 2017 von 13 – 15 Uhr im Schleswig-Holstein-Haus, Puschkinstraße 12, in Schwerin statt.

Sie möchten an der Veranstaltung teilnehmen? Bitte informieren Sie uns: Rufnummer 0381 2087016 bzw. per Mail info@verbraucherzentrale-mv.eu
Des weiteren finden am 15. März 2017 in den Beratungsstellen Schwerin und Rostock Informationstage zu Verbraucherrechten statt.
http://www.verbraucherzentrale-mv.eu/weltverbrauchertag-2017--verbraucher-informieren--verbraucher-staerken-