30.09.2011

Die Verbraucherkompetenz von Kindern und Jugendlichen stärken - Neuer Online-Materialkompass hilft Lehrkräften im Unterricht

Die Verbraucherkompetenz von Kindern und Jugendlichen stärken
Aigner und Billen: Neuer Online-Materialkompass hilft Lehrkräften im Unterricht

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner und der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Gerd Billen, haben eine stärkere Vermittlung von Verbraucherkompetenz an deutschen Schulen gefordert. „Jeder Verbraucher steht heute einer nie gekannten Fülle und Vielfalt von Waren und Dienstleistungen gegenüber. Vielen Kindern und Jugendlichen fehlt aber das nötige Rüstzeug, um die Angebote einschätzen und vergleichen zu können. Dabei sind sie die Verbraucher von morgen. Verbraucherthemen wie gesunde Ernährung, der richtige Umgang mit Geld oder das verantwortungsbewusste Surfen im Internet stehen bislang an den Schulen zu selten auf dem Stundenplan. Wir wollen deshalb Lehrkräfte bei der Vermittlung von Verbraucherkompetenz unterstützen“, sagten Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner und vzbv-Vorstand Gerd Billen bei der Vorstellung des Online-Materialkompass „Verbraucherbildung“
(www.materialkompass.de) in Berlin.
mehr unter http://www.vzbv.de/go/presse/1532/index.html?ref_presseinfo=true

22.09.2011

Mieter sind beim Gasanbieterwechsel auf Vermieter oder Hausverwaltung angewiesen

Mieter sind beim Gasanbieterwechsel auf Vermieter oder Hausverwaltung angewiesen

Es gibt rund 40 Millionen Haushalte in Deutschland, davon heizt fast die Hälfte mit Gas. Von diesen wiederum können jedoch nur 10 Millionen den Gasanbieter selbst wechseln. Grund hierfür ist, dass es in Mehrparteienhäusern oft nur einen einzigen Gaszähler gibt und die Heizkosten anteilig auf die Mieter umgelegt und über die Nebenkosten abgerechnet werden. Das bedeutet, dass knapp 9 Millionen Haushalte beim Gasanbieterwechsel auf die Hilfe ihres Vermieters oder der Hausverwaltung angewiesen sind, wie das Verbraucherportal Verivox (http://www.verivox.de/) mitteilt.

Der Vermieter ist aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 560 BGB) dazu angehalten, seine Mieter vor unverhältnismäßigen und überflüssigen Kosten zu bewahren, also die Betriebskosten so niedrig wie möglich zu halten. Darunter fallen auch die Gaspreise, die seit 2005 um rund 20 Prozent angestiegen sind. Laut Bundesnetzagentur haben jedoch trotz der Erhöhungen erst 10 Prozent der Verbraucher den Gasanbieter gewechselt. Das heißt, dass jährlich knapp 3 Milliarden Euro zu viel bezahlt werden.

Ab einer zehnprozentigen Steigerung der Betriebskosten (im Vergleich zum Vorjahr) kann der Vermieter dazu verpflichtet werden, den Preisanstieg zu erklären. Eine Möglichkeit, dem entgegen zu wirken, ist ein Gaspreisvergleich, wie ihn Verivox unter der Adresse http://www.verivox.de/gas/calculator.aspx anbietet. Dort werden alle verfügbaren Gasanbieter und Gastarife nach Preis sortiert angezeigt.

Ein Anbieterwechsel, hat Verivox festgestellt, kann Mieter mitunter um über 300 Euro jährlich entlasten. Dabei ist der Wechsel einfach, schnell und unkompliziert; auch zu Versorgungsunterbrechungen kann es auch nicht kommen, weil die Belieferung mit Gas gesetzlich gesichert ist.

Wer über Verivox einen günstigeren Anbieter gefunden hat, braucht nur noch ein Wechselformular auszufüllen. Alle weiteren Formalitäten, wie beispielsweise die Kündigung beim alten Gasversorger, erledigt der neue Gasanbieter. Auch der Zähler muss nicht ausgetauscht werden. Falls es mal zu einer Störung kommen sollte, ist nach wie vor der örtliche Netzbetreiber zuständig, denn diesem gehört das Gasnetz vor Ort. Der neue Gasanbieter bezahlt dem Netzbetreiber eine sogenannte Durchleitungsgebühr, damit er das Netz für die Belieferung der Kunden nutzen kann.

Auf der Seite http://www.verivox.de/gas/mieter-vermieter/ finden Mieter mit und ohne eigenen Zähler sowie Vermieter alle wichtigen Informationen, die sie für den Gasanbieterwechsel benötigen.

10.09.2011

Polizei warnt vor Internetfirma - DVL Media GmbH

Polizei warnt vor Internetfirma - DVL Media GmbH

Die Polizei Gifhorn warnt vor unberechtigten Geldforderungen in Form von Rechnungen einer zweifelhaften Internetfirma. In dieser Woche haben sich im Landkreis Gifhorn, aber auch in anderen Regionen Niedersachsens, versuchte Betrugsfälle dieser dubiosen Firma mit dem Namen DVL Media GmbH gehäuft. Diese versucht über ein Inkassounternehmen per Brief Geld von Bürgern, vornehmlich im Rentenalter, einzufordern, ohne dass diese jemals mit der Firma einen Vertrag abgeschlossen hätten. Ein Betrag von 101,50 Euro soll von den angeschriebenen Personen für einen angeblichen "Deutschen Losclub" überwiesen werden. Die mit dem Eintreiben dieser Forderungen beauftragte Firma liberECO Inkasso hat sich zwischenzeitlich von ihrem Auftraggeber distanziert und den Vertrag mit der DVL Media GmbH gekündigt. Die Polizei rät, nicht zu zahlen und gegebenenfalls eine Anzeige wegen versuchten Betruges zu erstatten. Weitere Informationen erteilen die örtlichen Verbraucherzentralen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Gifhorn
Presse-/Öffentlichkeitsarbeit
Thomas Reuter
Telefon: + 49 (0)5371 / 980-104
Fax: + 49 (0)5371 / 980-130
E-Mail: pressestelle@pi-gf.polizei.niedersachsen.de 
aus 
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm
/56517/2109710/pol-gf-gifhorn
-polizei-warnt-vor-internetfirma 

04.09.2011

Hotline für vermisste Kinder in Betrieb genommen

Hotline für vermisste Kinder in Betrieb genommen
Die Rufnummer 116 000 ist jetzt als Hotline für vermisste Kinder in Betrieb genommen worden. Die Hotline der "Initiative Vermisste Kinder" ist jederzeit und bundesweit aus dem Fest- und Mobilfunknetz entgeltfrei zu erreichen. Betroffene erhalten hier Unterstützungen bei der Suche nach vermissten Kindern, zudem werden Meldungen über vermisste Kinder entgegengenommen und an die Polizei weitergeleitet. Allerdings sollten im Falle eines vermissten Kindes weiterhin zunächst die Notrufnummer 110 der Polizei oder die europäische Notrufnummer 112 kontaktiert werden.
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http://www.bundesnetzagentur.de/pressemitteilungen