OLG Oldenburg: Täuschung durch Ping-Anrufe
(Beschluss vom 20.08.2010, 1 Ws 371/10)
In automatisiert durchgeführten, nach Herstellung der Verbindung sogleich(Beschluss vom 20.08.2010, 1 Ws 371/10)
wieder abgebrochenen Telefonanrufen (sogenannte Ping-Anrufe), die nur dazu
dienen die Angerufenen zu einem kostenpflichtigen Rückruf zu veranlassen,
liegt eine betrugsrelevante Täuschung der Angerufenen.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20100156.htm
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Vielen Dank für Ihren Beitrag, ich werde diesen nach Sichtung in kürze freischalten.
Joachim Geburtig
www-geburtig.info