Fahrgastrechte
im See- und Binnenschiffsverkehr durch EU neu geregelt
Da die Fahrgäste im See- und
Binnenschiffsverkehr im Beförderungsvertrag die schwächere Partei sind, sollte
allen Fahrgästen ein Mindestmaß an Schutz gewährt werden.
Dies hat die EU in ihrer Verordnung über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr, die am 18. Dezember 2012 in Kraft tritt, geregelt.
Die Verordnung gilt für Schiffsreisen, im Hochseegebiet als auch auf Flüssen; und zwar für Reisen, die in einem Hafen innerhalb der Europäischen Union starten oder enden.
Dies hat die EU in ihrer Verordnung über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr, die am 18. Dezember 2012 in Kraft tritt, geregelt.
Die Verordnung gilt für Schiffsreisen, im Hochseegebiet als auch auf Flüssen; und zwar für Reisen, die in einem Hafen innerhalb der Europäischen Union starten oder enden.
Wie
Verbraucherschützer Joachim Geburtig informiert, haben Fahrgäste bei einer
verspäteten Ankunft am Endziel gemäß dem Beförderungsvertrag Anspruch auf
Entschädigung durch den Beförderer, ohne das Recht auf Beförderung zu
verlieren. Die Entschädigung, nach einer Zeitstaffel, beträgt in der Regel
mindestens 25 Prozent maximal 50 Prozent des Fahrpreises. Die Zahlung muss
innerhalb eines Monats nach Einreichung des Antrages auf Entschädigung
erfolgen. Der Antrag auf Entschädigung sollte innerhalb von zwei Monaten nach
der See- oder Flussreise bei der Reederei geltend gemacht werden. Die
Entschädigung kann in Form von Gutscheinen und/oder anderen Leistungen
erfolgen, sofern deren Bedingungen, insbesondere bezüglich des
Gültigkeitszeitraums und des Zielorts, flexibel sind. Auf Verlangen des
Fahrgastes erfolgt die Entschädigung in Form eines Geldbetrages. Diese
Ansprüche können nunmehr auch direkt gegen die Reederei geltend gemacht werden.
Zur Durchführung der EU-Verordnung hat die Bundesregierung das
EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz (EU-FahrgRSchG) erlassen. Als zuständige
Behörde für die Durchsetzung der VO wurde das Eisenbahn-Bundesamt festgelegt.
Weitere Informationen und Beratung
erhalten Verbraucher in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale
Mecklenburg-Vorpommern.
Weitere Infos unter nachfolgenden Links:
EUROPA - Zusammenfassungen der EU-Gesetzgebung - Diese Verordnung enthält Vorschriften
über Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr. Sie umfasst das
Verbot von Diskriminierung von Fahrgästen hinsichtlich der von
Beförderern angebotenen Beförderungsbedingungen, das Verbot der
Diskriminierung .http://europa.eu/legislation_summaries/transport/mobility_and_passenger_rights/tr0049_de.htm
EU-FahrgRSchG EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-
http://www.buzer.de/gesetz/10383/index.htm