28.10.2011

Bundesnetzagentur legt neue Regeln für den Wechsel des Strom- und Gasanbieters fest "Anbieterwechsel darf künftig höchstens drei Wochen dauern"

Bundesnetzagentur legt neue Regeln für den Wechsel des Strom- und Gasanbieters fest

"Anbieterwechsel darf künftig höchstens drei Wochen dauern"

Die Bundesnetzagentur hat heute neue Regeln für den Wechsel des Strom- und Gasanbieters festgelegt. Damit kann der Verbraucher noch einfacher und schneller seinen Energielieferanten wechseln. Mit der aktuellen Entscheidung wird der Lieferantenwechselprozess an neue gesetzliche Vorgaben angepasst, in den wesentlichen Abläufen verschlankt und für Strom und Gas weitestgehend vereinheitlicht.
"Die wichtigste Neuerung für den Verbraucher ist die Beschleunigung des Lieferantenwechsels", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. "Dieser darf künftig höchstens drei Wochen dauern. Maßgeblich für diese Frist ist dabei die Anmeldung des Wechsels beim Netzbetreiber, für die der neue Lieferant verantwortlich ist. Damit hat dieser alle Möglichkeiten, den Wechsel zügig durchzuführen. Außerdem kann der Liefervertrag und damit die Versorgung des Kunden durch den neuen Anbieter nunmehr an jedem beliebigen Werktag beginnen. Die neuen Prozesse ermöglichen also ein Höchstmaß an Flexibilität."
In den bisher geltenden Regelungen zum Anbieterwechsel gab es demgegenüber starre Fristen. So musste dem Netzbetreiber die neue Liefersituation mit einem Vorlauf von mindestens einem Monat angezeigt werden. Zudem konnte die Belieferung nur zum Ersten eines Kalendermonats aufgenommen werden.
"Bei der Neugestaltung der Wechselprozesse sind, neben umfangreichen Stellungnahmen von Verbänden und Unternehmen, auch die Erfahrungen der Verbraucher beim Wechsel des Strom- bzw. Gaslieferanten eingeflossen", erläuterte Kurth. "In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Verzögerungen. So wurde der Lieferantenwechsel blockiert, wenn der bisherige Lieferant, zum Beispiel wegen Problemen in seiner Datenverarbeitung, die für ihn geltenden Fristen beim Wechselprozess nicht einhielt. Nach den neuen Regeln für den Strom- und Gasanbieterwechsel ist dies künftig nicht mehr möglich, der Wechselprozess muss fristgerecht durchgeführt werden. Der Verbraucher erhält somit eine klare und verlässliche Grundlage für die Durchführung seines Anbieterwechsels."
"Wir erwarten, dass die Lieferanten und die Netzbetreiber die neuen Vorgaben unverzüglich umsetzen, indem sie ihre informationstechnische Infrastruktur anpassen. Mittelfristig werden die Unternehmen durch die neuen Vorgaben entlastet, da die Verfahren vereinfacht worden sind. So werden künftig alle Anbieterwechsel einheitlich über denselben automatisierten Geschäftsprozess gesteuert, also grundsätzlich unabhängig davon, ob ein Kunde seinen Strom- oder Gasanbieter wechselt, in eine neue Wohnung einzieht oder eine neue Entnahmestelle erstmalig anschließen will", so Kurth.
Um einen hinreichenden Vorlauf für die Einführung der erforderlichen IT-Prozesse zu gewährleisten, wurde den Netzbetreibern und Energielieferanten eine Umsetzungsfrist bis zum 1. April 2012 gewährt. "Ich appelliere an alle Verbraucher, die dann wirksame Erleichterung und Beschleunigung des Lieferantenwechsels zu nutzen und von der Möglichkeit der freien Wahl des Strom- und Gasanbieters noch stärker Gebrauch zu machen. Dies kann den Wettbewerb um Kunden weiter beleben und energiepreisdämpfend wirken", so Kurth abschließend.
Die Festlegungen zum Lieferantenwechsel Strom und Gas sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/111028_WechselStromUndGasanbieter.html?nn=65116

26.10.2011

Startschuss für Schlichtungsstelle Energie

Startschuss für Schlichtungsstelle Energie
Bundesminister Rösler und Aigner überreichen Anerkennungsurkunde

Die neue Schlichtungsstelle Energie nimmt am 1. November 2011 ihre Arbeit auf. Sie soll bei Konflikten zwischen dem Verbraucher und seinem Energieversorger vermitteln. Träger ist ein unabhängiger Verein, der heute von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler und Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner seine Anerkennungsurkunde erhalten hat. Der Verein wird getragen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sowie dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und dem Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne). Die Schlichtungsstelle Energie bietet Verbrauchern künftig die Möglichkeit, kurzfristig und kostenlos ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.
http://www.vzbv.de/go/presse/1541/index.html?ref_presseinfo=true

18.10.2011

Abzocker missbrauchen Namen und Telefonnummer der Verbraucherzentrale Bayern

Abzocker missbrauchen Namen und Telefonnummer der Verbraucherzentrale Bayern

Telefonabzocker probieren es momentan mit einer neuen Masche. Die Anrufer geben sich als Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Bayern aus und behaupten, dass der Verbraucher in eine Gewinnspielfalle geraten sei. Dort wolle man ihm heraushelfen und dafür müsse er seine Bankverbindung angeben. Besonders dreist: Im Display des angerufenen Verbrauchers erscheint die Rufnummer der Münchner Verbraucherzentrale. Marion Breithaupt-Endres, Vorstand der Verbraucherzentrale Bayern, stellt klar: "Wir rufen keine Verbraucher an, schon gar nicht, um Bankdaten abzufragen. Hier versuchen offensichtlich Betrüger, unseren guten Namen zu benutzen, um Geschäfte zu machen." Sie rät, in solchen Fällen den Hörer sofort wieder aufzulegen und sich auf nichts einzulassen. "Das gilt auch, wenn kurz darauf mit einem erneuten Anruf massiv Druck ausgeübt wird", so die Verbraucherschützerin. Wer ähnliche Erfahrungen gemacht hat, wird gebeten, sich bei der Verbraucherzentrale Bayern unter info@vzbayern.de zu melden.

Aus zahlreichen anderen Fällen weiß die Verbraucherzentrale Bayern, dass Verbraucher teure Überraschungen erleben, wenn sie am Telefon persönliche Angaben preisgeben. Denn egal, was gesprochen wurde, die Abzocker tun so, als seien Verträge geschlossen worden und greifen auf Konten zu. Wichtig für Betroffene ist daher, die Kontoauszüge regelmäßig zu prüfen und unberechtigte Abbuchungen sofort zurückbuchen zu lassen. Bei Fragen helfen die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern weiter.