26.04.2011

AG München, AZ 161 C 15642/09 - Bitte vollständig entfernen...

Bitte vollständig entfernen...

Gebraucht jemand einen Stadtplan auf seiner Homepage ohne Lizenzgebühren zu bezahlen, reicht es nicht, wenn er den direkten Link zu seiner Homepage löscht, die Karte aber noch auf seinem Server hinterlegt ist. Kann, z.B. durch eine Suchmaschine, ein Dritter die Karte finden, verletzt der Homepagebetreiber weiterhin das Urheberrecht desjenigen, der die Karte erstellt hat und schuldet Schadenersatz.
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Die spätere Klägerin veröffentlicht im Internet Kartographien verschiedener Städte, darunter auch München, an denen sie die ausschließlichen Nutzungsrechte hat. Besucher dieser Homepage können diese Karten aufrufen und nutzen. Sie können aber auch Ausschnitte aus den Karten nach Zahlung einer Gebühr auf der eigenen Internetseite verwenden.
Bereits 2005 stellte ein Betreiber einer Firma einen solchen Kartenausschnitt auf seiner Homepage ein, um das Auffinden seines Ladens zu erleichtern, ohne etwas dafür zu bezahlen. Auf eine Abmahnung hin entfernte der Firmeninhaber den Link zu dem Kartenausschnitt und zahlte auch Schadenersatz. Allerdings löschte er die Karte nicht. Auf seinem Server war die Karte weiterhin hinterlegt.
Jahre später bemerkte die Nutzungsberechtigte an den Karten, dass der Kartenausschnitt über eine Suchmaschine weiterhin ohne Probleme auffindbar war. Sie mahnte daher erneut ab und verlangte Lizenz- und Anwaltsgebühren in Höhe von 1470 Euro.
Der Firmeninhaber weigerte sich zu zahlen. Er habe schließlich den Link gelöscht. Dass er auch die Karte selbst hätte löschen müssen, habe er nicht gewusst.
Die zuständige Richterin beim Amtsgericht München gab der Klägerin jedoch Recht:
Der Beklagte habe durch das Hinterlegen des Kartenausschnitts auf dem Server das ausschließliche Nutzungsrecht der Klägerin verletzt, da er die Karte öffentlich zugänglich gemacht habe. Zugänglichmachen setze nur voraus, dass Dritten der Zugriff auf das geschützte Werk eröffnet sei. Dies sei hier –trotz Löschung des Links zur Homepage– der Fall. Es sei unstreitig möglich, die Karte mit einer Suchmaschine zu finden. Dass der Beklagte dies nicht wusste, sei unerheblich. Ihm sei zumindest Fahrlässigkeit vorzuwerfen, da er sich kundig hätte machen müssen.
Der Schadenersatz bemesse sich nach den gewöhnlich auf dem Markt gezahlten Lizenzen. Auch die Abmahnkosten des Rechtsanwaltes seien zu erstatten. Der geltend gemachte Betrag sei daher angemessen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Urteil des AG München vom 31.3.10, AZ 161 C 15642/09
Exkurs:
Die unbefugte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken im Internet kann sehr teuer werden. Bei der Gestaltung einer Homepage ist daher stets darauf zu achten, ob nicht ein Dritter bei den Inhalten, die von woanders her übernommen werden, ein Nutzungsrecht hat. Bei einem Verstoß ist darauf zu achten, dass wirklich alles vollständig entfernt wird. 

Satelliten-TV: Ab 30. April 2012 nur noch digital empfangbar

Satelliten-TV: Ab 30. April 2012 nur noch digital empfangbar

Empfangen Sie Ihr Fernsehsignal analog über Satellit? Dann steigen Sie jetzt um!

Spätestens zum 30. April 2012 stellen Deutschlands TV-Programmanbieter ihre analoge Satellitenübertragung ein. Die Digitaltechnik bietet bessere Qualität und Platz für viele neue Sender. Der Umstieg vom analogen zum digitalen Satellitensignal ist in den meisten Fällen ohne großen Aufwand möglich.

Stellen Sie sich vor, Sie schalten am 30. April 2012 Ihr Fernsehgerät ein und … nichts. Wenn Ihnen jetzt einfällt, dass Sie Ihre analoge Satelliten­anlage umrüsten wollten, sind Sie spät dran. Kümmern Sie sich deshalb lieber rechtzeitig um den Umstieg vom analogen auf das digitale Satelliten­signal. Das digitale Fernsehen bietet Ihnen jetzt schon zahlreiche Vorteile – mehr Programme, eine bessere Bild- und Tonqualität und Zusatzangebote wie die elektronische Programmzeitschrift. Durch einen frühzeitigen Umstieg vermeiden Sie außerdem mögliche Geräteengpässe im Fach­handel und gehen so auf Nummer sicher auf dem Weg in die digitale Fernsehzukunft.

Spätestens bis zum 30. April 2012 beenden alle Programmveranstalter in Deutschland ihre analoge Satellitenübertragung. Das Erste, ProSieben, RTL, SAT.1, ZDF und alle anderen Sender werden dann via Satellit nur noch digital ausgestrahlt. Grund: Das digitale Fernsehsignal bietet eine deutlich bessere Bild- und Tonqualität. Und weil gleichzeitig weniger Übertragungskapazität benötigt wird, eröffnet sich Platz für viele neue Digitalsender, die es zu entdecken gilt.

Umrüsten müssen alle Fernsehzuschauer mit einer analogen Satelliten­anlage. Zuschauer, die ihr Fernsehsignal über Kabel, das digitale „Überallfernsehen“ DVB-T oder über das Internet empfangen, sind nicht betroffen.

Auf zum Digitalempfang: Was ist zu tun?

Im ersten Schritt überprüfen Sie ganz einfach, ob Sie auch wirklich von der Umstellung betroffen sind. Dafür gibt es einen einfachen Test für den Hausgebrauch: Auf der Videotextseite 198 der Sender Das Erste, einigen dritten Programmen, ProSieben, RTL, SAT.1 und ZDF erhalten Sie einen Hinweis, ob Sie von der Abschaltung betroffen sind. Da auch einige Kabelnetzbetreiber das analoge Satellitensignal in ihre Netze einspeisen, erscheint dieser Hinweis in Ausnahmefällen ebenfalls bei Kabelzuschauern. In diesem Fall kümmert sich aber Ihr Anbieter direkt um die Umrüstung.


Kein Kabelsalat dank moderner TV-Geräte

Wenn Sie nun direkt von der Umschaltung betroffen sind, müssen Sie handeln. Sie benötigen dann ein entsprechendes Empfangsgerät, einen digitalen Receiver. Hier gibt es viele verschiedene Modelle, einige Receiver empfangen nur die herkömmlichen, frei empfangbaren Digitalsender, mit anderen Receivern können Sie auch verschlüsselte Angebote nutzen. In vielen neuen Fernsehgeräten ist das digitale Empfangsgerät bereits direkt eingebaut, sodass auch die Verkabelung übersichtlich bleibt. Welcher Receiver oder welches Fernsehgerät für Sie am besten geeignet ist, erfahren Sie bei einer Beratung im Fachhandel.

Die Schüssel kann bleiben

In den meisten Fällen reicht der Anschluss des Receivers aus, um die Vorteile des digitalen Fernsehens genießen zu können. Starten Sie einfach den Sendersuchlauf. Können Sie jetzt weit mehr als 300 Programme empfangen, sind Sie mit der Umrüstung fertig.

Sehen Sie weiterhin nur fünf Sender, kann das daran liegen, dass Ihre Satellitenanlage älter als zwölf Jahre ist. Die Einführung von Digital­fernsehen in Deutschland begann nämlich zu dieser Zeit, ältere Anlagen sind meistens nur für das analoge Fernsehen vorgesehen. Entscheidend ist, ob das sogenannte LNB der Anlage digitaltauglich ist. Damit ist das Bauteil gemeint, das in der Mitte der Satellitenanlage herausragt und häufig auch als „Auge“ der Schüssel bezeichnet wird.

Ältere LNB-Modelle können einfach ausgetauscht werden, ohne dass dafür die gesamte Satellitenschüssel erneuert werden muss. Lassen Sie sich bei der Montage am besten von fachkundigem Personal helfen. Die Satellitenanlage muss nämlich auch für den Digitalempfang exakt ausgerichtet sein und darf daher beim Austausch des LNB nicht in ihrer Position verrutschen.

Einfach mal den Fachmann fragen

Weitere nützliche Informationen zum Umstieg auf die digitale Empfangstechnik erhalten Sie unter www.klardigital.de. Gerade bei größeren Wohnanlagen, Hotels oder Krankenhäusern ist es am besten, sich direkt im Fachhandel oder beim Handwerker beraten zu lassen.
Steigen Sie rechtzeitig um, um auch in Zukunft Ihre Fernsehprogramme empfangen zu können!

21.04.2011

Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" fordert Bürger zu Online-Beteiligung auf

Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" fordert Bürger zu Online-Beteiligung auf

Im Namen der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ fordert der Vorsitzende Axel E. Fischer (CDU/CSU) alle interessierten Bürgerinnen und Bürger auf, ab sofort online Vorschläge zu machen, welche Handlungsempfehlungen die Enquete-Kommission dem Deutschen Bundestag geben soll. Zu den Themen:

* Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
* Netzneutralität
* Urheberrecht

kann die Öffentlichkeit Ideen einbringen.

Auf der Beteiligungsplattform www.enquetebeteiligung.de können sich Bürgerinnen und Bürger an der Arbeit der Kommission beteiligen. Sie dient als Angebot an die Öffentlichkeit, Sachverstand, Meinungen und Vorschläge zu den einzelnen Arbeitsfeldern einzubringen. Auf der Internetplattform können Bürger online Texte bearbeiten und kommentieren, Vorschläge bewerten und an Abstimmungen teilnehmen. Je nach Interesse und Zeitbudget kann sich der sogenannte 18. Sachverständige auf unterschiedlichster Ebene einbringen.

17 Abgeordnete und 17 Sachverständige sind Mitglieder der Enquete-Kommission und beschäftigen sich jenseits des politischen Tagesgeschäfts mit den mittel- und langfristigen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Auswirkungen des Internets. Nach der Sommerpause werden sie in einem Bericht erste Handlungsempfehlungen für das Parlament vorlegen.

Zur Beteiligungsplattform:
www.enquetebeteiligung.de
www.demokratie.de

Mehr zur Arbeit der Enquete-Kommission:
www.internetenquete.de

Im Blog der Enquete finden Sie aktuelle Einträge der Kommissionsmitglieder:
http://blog.internetenquete.de

18.04.2011

Schlag gegen die Umwelt und die Autofahrer

Schlag gegen die Umwelt und die Autofahrer
Pläne für eine Pkw-Maut
ADAC: Zahl der Verkehrstoten wird dramatisch steigen 


Auch die heute bekannt gewordenen Pläne des Bundesverkehrsministeriums zur Einführung einer Pkw-Maut stoßen auf den Widerstand des ADAC. „Der ADAC ist seit jeher entschieden gegen eine Pkw-Maut, weil sie das Autofahren massiv verteuern würde“, kritisiert ADAC Präsident Peter Meyer. „Die jetzigen Vorschläge würden nicht nur zu einer Mehrbelastung der deutschen Autofahrer in Milliardenhöhe führen, sie sind auch unsozial und wären Gift für die Umwelt.“ Nach Informationen des Clubs plant das Verkehrsministerium bei einer der möglichen Mautvarianten im Gegenzug die Kfz-Steuer abzuschaffen. Die Kfz-Steuer ist jedoch seit ihrer Reform darauf ausgerichtet, dass Fahrzeuge mit geringem Verbrauch und niedrigen CO2-Werten belohnt werden, große Spritschlucker mit hohem CO2-Ausstoß aber deutlich mehr bezahlen müssen.
Laut Club müssten die Autofahrer bei diesem Maut-Modell sogar 15 Milliarden Euro jährlich bezahlen. Mit 365 Euro Kosten für eine Jahresvignette würde Deutschland die Autofahrer zudem weit mehr zur Kasse bitten als dies andere Länder tun. „Nur Oberklasse-Pkw mit großem Hubraum und hohem Kohlendioxid-Ausstoß würden durch den Wegfall der Kfz-Steuer entlastet. Der Durchschnittsautofahrer muss deutlich mehr bezahlen“, so Meyer.
Negative Auswirkungen hätte eine Autobahn-Maut auch in puncto Verkehrssicherheit. Ein Teil des Pkw-Verkehrs würde auf die deutlich unsichereren Landstraßen ausweichen. Bei einer Verlagerung von 20 Prozent wären 350 Verkehrstote im Jahr zusätzlich zu beklagen.

12.04.2011

vzbv kritisiert Geodaten-Dienst von Microsoft

vzbv kritisiert Geodaten-Dienst von Microsoft

Orientierung an der Selbstverpflichtung der Wirtschaft reicht nicht aus

Eine Möglichkeit zum vorsorglichen Widerspruch fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) für den kommenden Geodatendienst "Bing Streetside" von Microsoft. Der Software-Hersteller plant Kamerafahrten durch deutsche Städte und will die Bilder später in einem eigenen Dienst veröffentlichen. Dabei will sich das Unternehmen nur am "Geodaten-Kodex" der deutschen Internetwirtschaft orientieren. "Der Kodex reicht nicht. Wer es mit dem Datenschutz ernst meint, muss Verbrauchern die Möglichkeit geben, vorab Widerspruch einzulegen", so Vorstand Gerd Billen. Zudem fordert der vzbv eine zentrale Stelle, um der Veröffentlichung in allen existierenden Geodatendiensten zu widersprechen. Beides müsse die Bundesregierung zur Not per Gesetz festschreiben.
Im Gegensatz zu der von Google verwendeten Praxis ist im "Geodaten-Kodex" kein Vorabwiderspruchrecht der Betroffenen gegen eine Datennutzung vorgesehen. Dies hat bereits die Datenschutzaufsicht in Bayern auf den Plan gerufen. Sie kündigte an, Microsoft die Veröffentlichung der Bilder zu untersagen, wenn das Unternehmen sich gegen die Möglichkeit eines Vorabwiderspruchs sträuben sollte.

Kodex mit Lücken
Der "Geodaten-Kodex" war am 1. März 2011 von der Internetwirtschaft dem damaligen Bundesinnenminister de Maizière übergeben worden. Neben dem vzbv hatten damals die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern kritisiert, dass darin kein Vorabwiderspruchsrecht vorgesehen ist. Der Kodex ist aber auch an anderer Stelle verbesserungsbedürftig. Zwar sieht er eine zentrale Informationsstelle über die Geodatendienste vor, nicht aber die Möglichkeit, einen einmaligen zentralen Widerspruch zu platzieren. Verbraucher müssen sich also nicht nur selbst auf dem Laufenden halten, welche neuen Dienste angeboten werden. Sie müssen auch jedes Mal aufs Neue tätig werden. "Es kann nicht sein, dass Datenschutz für Verbraucher zum Vollzeitjob wird", kritisiert Billen. Darüber hinaus sind Durchsetzungs- und Sanktionsmöglichkeiten im Kodex nicht ausreichend geklärt. Zudem hat ihn bislang nur ein kleiner Teil der Unternehmen unterschrieben.

Sollten diese Mängel nicht schnellstens behoben werden, hält der vzbv eine gesetzliche Regelungen für unumgänglich. "Die Anbieter schaffen Fakten zulasten der Verbraucher, das muss die Regierung verhindern", so Billen.
http://www.vzbv.de/go/presse/1472/index.html?ref_presseinfo=true

08.04.2011

RFID-Technik als Herausforderung für den Datenschutz

RFID-Technik als Herausforderung für den Datenschutz

Positionspapier des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zum europäischen Selbstverpflichtungsrahmen für Datenschutzfolgenabschätzungen (PIA Framework) für die Nutzung von RFID

Der Einsatz von RFID-Anwendungen im Einzelhandel nimmt rasant zu, zum Beispiel im Textil- und Modebereich oder auch im e-Ticketing. Neben Vorteilen für Verbraucher wirft dies auch datenschutzrechtliche Probleme auf. Die sehr kleinen RFID-Chips enthalten eine eindeutige Nummer, die kontaktlos und unbemerkt ausgelesen werden kann. Dadurch ermöglicht es diese Technik, das Verhalten der Verbraucher auszuspionieren und Konsumentenprofile zu erstellen.

Am 6. April 2011 unterzeichneten Vertreter der Industrie, der Zivilgesellschaft und Datenschützer einen europäischen Selbstverpflichtungsrahmen für Datenschutzfolgenabschätzungen ("PIA Framework") für die Nutzung von RFID. Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt diesen Schritt, mahnt aber eine konsequente Umsetzung der Selbstverpflichtung an. Um den Gefahren der RFID-Technik zu begegnen, ist es aus Sicht des vzbv weiterhin geboten, dass der Gesetzgeber klare Vorgaben zum Einsatz der RFID-Technik macht.

Anforderungen des vzbv
Für die weitere Vorgehensweise formuliert der vzbv aus Verbrauchersicht folgende Anforderungen:
  • Wirksame Selbstverpflichtung der Betreiber: Nach der Annahme des PIA Frameworks muss nun eine wirksame, flächendeckende und verpflichtende Selbstregulierung der Wirtschaft auf nationaler Ebene dringend angestrebt werden. Scharfe und wirksame Sanktionsmöglichkeiten müssen definiert und in der Praxis strikt umgesetzt werden.

  • Datenschutzfolgeabschätzungen konsequent durchführen und nachhalten: Datenschutzfolgeabschätzungen gemäß dem PIA Framework müssen kompromisslos durchgeführt werden. Bei Anwendungen, die im Einzelhandel bis in die Verbrauchersphäre reichen, müssen diese Abschätzungen auch rückwirkend durchgeführt werden.

  • Kennzeichnung: Bei der Umsetzung der Empfehlungen dürfen die Betreiber von RFID-Anwendungen nicht alleine auf die Kennzeichnung von Lesegeräten verpflichtet werden. Gleichzeitig sind unmissverständliche Kennzeichnungen am Produkt unerlässlich, um die notwendige Transparenz für den Verbraucher herzustellen.

  • Transparenz und freien Zugang zu Information ermöglichen: Zur Absicherung und Erhöhung der Transparenz von Informationen müssen insbesondere die Risiken einer Anwendung klar kommuniziert werden.

  • Selbstbestimmung ermöglichen: Die überprüfbare Deaktivierung muss, wie in der Empfehlung der Kommission bestätigt, als Standard praktiziert werden ("opt-in") - auch in den Fällen, in denen die Datenschutzfolgeabschätzung zu einem unbedenklichen Ergebnis gekommen ist.

  • Angemessene Ausstattung für Datenschutzbeauftragte: Damit die zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden die Datenschutzfolgeabschätzung spätestens sechs Wochen vor Inbetriebnahme der Systeme vornehmen können, müssen sie entsprechend mit finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet werden.

  • Aufklärungspolitik verbessern: Alle relevanten Akteure (Wirtschaft, Bund und Länder, Verbraucherorganisationen) müssen eine aktive Rolle bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit übernehmen.                                                                                                                                       mehr unter http://www.vzbv.de/start/index.php?page=themen&bereichs_id=1&themen_id=4&dok_id=1009&task=dok

05.04.2011

Der Trick mit der Benachrichtigungskarte

Der Trick mit der Benachrichtigungskarte

Das Landgericht Hamburg hat der Bauer Vertriebs KG per einstweiliger Verfügung untersagt, unaufgefordert Benachrichtigungen über eine Warensendung zu versenden, wenn den Adressaten bei Rückruf ein Zeitschriftenabo angeboten wird. Die Verfügung erging auf Antrag der Verbraucherzentrale Hamburg (Beschluss vom 18.03.11; Az.: 312 O 142/11).
Verbraucher hatten sich bei der Verbraucherzentrale beschwert. Sie hatten von der zur Bauer Verlagsgruppe gehörenden Bauer Vertriebs KG eine persönlich an sie adressierte Postkarte mit der Mitteilung erhalten: „Wir halten eine Warensendung für Sie bereit. Die Sendung wird 7 Tage für Sie aufbewahrt. Bitte rufen Sie uns schnell an. Ihr Anruf ist kostenlos. Tel…“. Die Karte ähnelte in ihrer äußeren Gestaltung deutlich den üblicherweise von Zustellungsunternehmen verwendeten Karten. Riefen die Verbraucher zurück, so wurde ihnen auch der Abschluss eines Zeitschriftenabos angedient.
Dieses Vorgehen stellt einen klaren Wettbewerbsverstoß dar, so die Verbraucherzentrale. Die Adressaten würden durch die Aufmachung der Karte über den Werbecharakter getäuscht. Zudem müssten sie nicht damit rechnen, dass ihnen bei Rückruf ein Zeitschriftenabo verkauft werden soll.
Nachdem die Bauer Vertriebs KG nicht bereit war, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, wurde ihr nun durch das Landgericht Hamburg diese Werbepraxis verboten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
http://www.vzhh.de/presse/115780/der-trick-mit-der-benachrichtigungskarte.aspx