24.04.2013

Warnung vor neuer Inkasso-Welle (Culpa Inkasso GmbH)


Warnung vor neuer Inkasso-Welle

Derzeit erhalten die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale in MV zahlreiche Beschwerden über Mahnschreiben der Culpa Inkasso GmbH mit Sitz in Stuttgart. Die Firma Forderungsverwaltung & Management GmbH aus Frankfurt macht darin zweifelhafte Forderung aus einer Bestellung über slim.com geltend.
 Forderung vom Mai 2011 seien  noch nicht beglichen worden. Neben den offenen Beträgen werden  Mahn- und Inkassokosten berechnet. So dass die Forderung über 160 Eur. beträgt 
Verbraucherschützer Joachim Geburtig rät zur Vorsicht. Betroffene müssen grundsätzlich nur dann zahlen, wenn sie am einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen haben. Zahlreiche Verbraucher behaupten keinen Internetanschluss zu besitzen bzw. keinen Vertrag eingegangen zu sein.
Ist kein Vertrag zustande gekommen oder wurde er durch Täuschung untergeschoben, sollten Betroffene der Forderung schriftlich widersprechen. Wer im Zweifel ist, ob das „Inkassobüro“  zum Forderungseinzug berechtigt ist, sollte sich Nachweise vorlegen lassen.
Beim Verdacht auf eine Straftat wäre auch die Erstattung einer Strafanzeige anzuraten.

s.a. http://www.nvzmv.de/warnung-vor-neuer-inkasso-welle

09.04.2013

Mängelexemplare im Buchhandel


Mängelexemplare im Buchhandel

Frau K. wollte ihrer besten Freundin zum 30igsten Geburtstag ein Geschenk machen und kaufte Ihr ein Buch ihres Lieblingsautors. Beim Einpacken fiel der Verbraucherin auf, dass das Buch auf den Seitenrand mit einem Aufdruck Mängelexemplar versehen war.

Was war hier geschehen? Hätte der Verkäufer nicht auf den Aufdruck hinweisen müssen?

Mängelexemplar ist ein Begriff aus dem Buchhandel und bezeichnet ein, das auf Grund eines deutlichen Mangels(verschmutzt oder beschädigt“)nicht mehr der Buchpreisbindung" unterliegt und somit billiger verkauft wird. Diese Bücher kennzeichnet man in der Regel durch einen gut sichtbaren Stempel. (§ 7 Abs. 1 Ziff. 4 BuchPrG). 

Das OLG Frankfurt a.M. beschäftigt sich mit der Frage, ob allein eine typische „Mängelkennzeichnung“ ein ansonsten makelloses Buch der Preisbindung enthebt. Das OLG Frankfurt hat hierzu in einem Grundsatzurteil (11U 8/05(Kart)) entschieden: Es ist zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs verlagsneue Bücher unter dem gebunden Preis zu verkaufen, die als Mängelexemplare gekennzeichnet sind, ohne verschmutzt oder beschädigt zu sein oder sonst einen Fehler aufzuweisen.

Zum verschenken, ist ein Buch mit dem Aufdruck Mängelexemplar sicherlich ungeeignet.
Andere lieben sie:
Die Mängelexemplare, die in den Buchläden oder im Internet zu stark reduzierten Preisen angeboten werden. Meist kann man als Käufer 50% oder mehr sparen, wenn man ein wenig Glück hat. Doch warum werden diese Bücher eigentlich gestempelt? Und warum werden nicht einfach alle Bücher günstiger angeboten? Die Antwort darauf ist die in Deutschland geltende Buchpreisbindung.

Verbraucher sollten also mit wachsamem Auge Bücher kaufen um nicht ungewollt ein Mängelexemplar zu erwerben.