24.07.2014

Stornierung der Ferienwohnung - welche Kosten können entstehen?




Stornierung der Ferienwohnung - welche Kosten können entstehen?

Ferienwohnungen werden gerade in unserem Bundesland und  besonders in der Ferienzeit für eine Vielzahl von Reisenden immer interessanter.
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Verbraucherschützer Joachim Geburtig erläutert die Ansprüche der Vermieter bei einer etwaigen Stornierung. Bucht der Reisende von einem Reiseveranstalter oder einer Ferienhausagentur als deren eigene Leistung über einen Katalog für die Ferienzeit eine Wohnung oder ein Haus, kommt nach der Rechtsprechung das Reisevertragsrecht nach §§ 651a ff. BGB analog zur Anwendung.
Bei einer Stornierung verliert der Veranstalter seinen Anspruch auf den Reisepreis. Der Rücktritt ist für den Reisenden mit erheblichen finanziellen Konsequenzen verbunden, denn §651i BGB gibt dem Veranstalter das Recht, vom Reisenden eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Diese bemisst sich
  • nach dem Reisepreis,
  • unter Abzug des Wertes der vom Veranstalter ersparten Aufwendungen und
  • unter Abzug dessen, was der Veranstalter durch anderweitige Verwertung der Reise erlangen kann.
Der Gesetzgeber räumt den Veranstaltern in § 651i Abs.3 BGB ein, im Vertrag einen Prozentsatz des Reisepreises als pauschalisierte Entschädigung festzusetzen. In den AGB der Reiseveranstalter finden sich daher für diese Fälle Regelungen über sogenannten Stornogebühren, die die Entschädigung in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Rücktrittes und der Art der Reise regeln. Bitte checken Sie dazu Ihre Vertragsunterlagen!
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Anders sieht es aus, wenn ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung privat von dem Eigentümer oder einem Hotelier angemietet wird. Wie Geburtig erläutert, finden für diese Vertragsverhältnisse  mietvertragsrechtliche Regelungen des BGB Anwendung.
In den §§ 535 und 537 BGB ist eine Stornierungsmöglichkeit nicht vorgesehen. Wenn Sie die Ferienwohnung nicht nutzen, sind Sie trotzdem zur Zahlung des vereinbarten Mietzinses verpflichtet.
Der Vermieter muss sich allerdings ersparte Eigenaufwendungen entgegen rechnen lassen. Diese betragen bei einer Ferienwohnung/-haus in der Regel 5 - 10 %. Eine Zahlungsverpflichtung entfällt nur dann, wenn der Vermieter die Ferienwohnung anderweitig an Feriengäste zu den mit Ihnen vereinbarten Bedingungen vermieten kann.

s.a. http://www.nvzmv.de/stornierung-der-ferienwohnung