Das Angebot der Münchener "Agentur für Mode & Freizeit" ist verlockend. Mit hervorragenden Verdienstmöglichkeiten werden vorwiegend Jugendliche per Kleinanzeige in Hotels gelockt, um ihnen dort Verträge aufzuschwatzen. Zunächst werden sie fotografiert und in eine Datei aufgenommen, die dann verschiedene Anbieter für Werbezwecke nutzen sollen. Sie stellen trendige Markenkleidung, Taschen oder Rucksäcke zur Verfügung, die lediglich in der Öffentlichkeit getragen werden müssen. Angeblich gibt es die Sachen unentgeltlich und zusätzlich legen die Firmen noch Warengutscheine oder Summen zwischen 30 und 130 Euro oben drauf. Genau das Richtige für Teenager mit schmalem Geldbeutel. Die Fotos und der Eintrag in die Datei sind natürlich nicht umsonst. Diese "Dienstleistung" kostet 214,20 Euro. Alternativ können die interessierten Jugendlichen aber auch ein Zeitschriften-Abonnement über zwei Jahre abschließen.
Die Verdienstmöglichkeiten bei Abschluss derartiger Verträge sind zumindest ungewiss. Der Verbraucherzentrale ist keine Firma bekannt, die ihre Waren kostenlos abgibt und auch noch Provision für das Tragen in der Öffentlichkeit zahlt. Häufig heißt es daher für die Betroffenen: außer Spesen nichts gewesen, denn das Zeitschriftenabo für zwei Jahre müssen sie zahlen.
Unserer Meinung nach handelt es sich hier um eine neue Variante Zeitschriften-Abonnements unters Volk zu bringen.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher diese Verträge innerhalb von 14 Tagen per Einwurf-Einschreiben bei der Werbevertragsfirma zu widerrufen. Sofern ein Zeitschriften-Abonnement abgeschlossen wurde, sollte zusätzlich auch gegenüber dem Abonnement-Anbieter der Widerruf erklärt werden.
Betroffene können sich an die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale wenden.
Die Verdienstmöglichkeiten bei Abschluss derartiger Verträge sind zumindest ungewiss. Der Verbraucherzentrale ist keine Firma bekannt, die ihre Waren kostenlos abgibt und auch noch Provision für das Tragen in der Öffentlichkeit zahlt. Häufig heißt es daher für die Betroffenen: außer Spesen nichts gewesen, denn das Zeitschriftenabo für zwei Jahre müssen sie zahlen.
Unserer Meinung nach handelt es sich hier um eine neue Variante Zeitschriften-Abonnements unters Volk zu bringen.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher diese Verträge innerhalb von 14 Tagen per Einwurf-Einschreiben bei der Werbevertragsfirma zu widerrufen. Sofern ein Zeitschriften-Abonnement abgeschlossen wurde, sollte zusätzlich auch gegenüber dem Abonnement-Anbieter der Widerruf erklärt werden.
Betroffene können sich an die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale wenden.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Vielen Dank für Ihren Beitrag, ich werde diesen nach Sichtung in kürze freischalten.
Joachim Geburtig
www-geburtig.info