Erneut Abzockversuch mit fingierten Forderungen
Verbraucherzentrale Thüringen warnt vor Rechtsanwaltsschreiben in Sachen "WinPro"
Dass Anwaltschreiben und angedrohte Mahnverfahren Angst vor möglichen gerichtlichen Auseinandersetzungen auslösen können, scheint sich bei Abzockern aller Couleur herumgesprochen zu haben. Nicht umsonst versuchen auf diese Weise erneut zwei angebliche Rechtsanwaltskanzleien (Hammerschmidt, Dupont & Pyrmov sowie Martines, Julich & Kollegen) Geld zu machen.
In den Schreiben wird Verbrauchern unterstellt, den "Gewinnspielservice WinPro" genutzt und Restforderungen noch nicht beglichen zu haben. Für den Fall, dass der geforderte Betrag nicht überweisen wird, drohen die angeblichen Rechtsanwaltskanzleien gerichtliche Mahnverfahren an.
Die Verbraucherzentrale rät, sich nicht von den Schreiben einschüchtern zu lassen. Zudem hat sie erhebliche Zweifel, ob es die Kanzleien überhaupt gibt. Unterschiedliche Adressen, identische Aktenzeichen und Vertragsnummern in den einzelnen Mahnschreiben deuten darauf hin.
Betroffene Verbraucher sollen sich bei der Rechtsanwaltskammer über die Existenz der Rechtsanwaltskanzleien informieren und diese ggf. zum Einschreiten auffordern.
In der Vergangenheit gab es bei der Verbraucherzentrale Thüringen zuhauf Beschwerden zu fragwürdigen und oftmals völlig unberechtigten Forderungen von sogenannten Gewinnspieleintragungsdiensten. Wer unsicher ist, ob der Forderung eines Inkassounternehmens oder einer Anwaltskanzlei ein berechtigter Zahlungsanspruch zugrunde liegt oder wissen will, wie man sich gegen untergeschobene Verträge wehren kann, bekommt Rat und Hilfe in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Thüringen.
http://www.vzth.de/UNIQ128786790120438/link796041A
In den Schreiben wird Verbrauchern unterstellt, den "Gewinnspielservice WinPro" genutzt und Restforderungen noch nicht beglichen zu haben. Für den Fall, dass der geforderte Betrag nicht überweisen wird, drohen die angeblichen Rechtsanwaltskanzleien gerichtliche Mahnverfahren an.
Die Verbraucherzentrale rät, sich nicht von den Schreiben einschüchtern zu lassen. Zudem hat sie erhebliche Zweifel, ob es die Kanzleien überhaupt gibt. Unterschiedliche Adressen, identische Aktenzeichen und Vertragsnummern in den einzelnen Mahnschreiben deuten darauf hin.
Betroffene Verbraucher sollen sich bei der Rechtsanwaltskammer über die Existenz der Rechtsanwaltskanzleien informieren und diese ggf. zum Einschreiten auffordern.
In der Vergangenheit gab es bei der Verbraucherzentrale Thüringen zuhauf Beschwerden zu fragwürdigen und oftmals völlig unberechtigten Forderungen von sogenannten Gewinnspieleintragungsdiensten. Wer unsicher ist, ob der Forderung eines Inkassounternehmens oder einer Anwaltskanzlei ein berechtigter Zahlungsanspruch zugrunde liegt oder wissen will, wie man sich gegen untergeschobene Verträge wehren kann, bekommt Rat und Hilfe in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Thüringen.
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Vielen Dank für Ihren Beitrag, ich werde diesen nach Sichtung in kürze freischalten.
Joachim Geburtig
www-geburtig.info