23.10.2010

EURO MILLIONS Y AMESTAS SL Gewinnspiel löst Lotteria Primitiva und Lotteria Nacional mit hohen Gewinnversprechen ab

EURO MILLIONS Y AMESTAS SL Gewinnspiel
löst Lotteria Primitiva und Lotteria Nacional mit hohen Gewinnversprechen ab

Lotterie-Firmen aus Spanien setzen ihre unlautere Tätigkeit fort und suggerieren den Verbrauchern das große Geld gemacht zu haben.

Im Saarland kam es bereits zu einem Vermögensschaden im fünfstelligen Bereich aufgrund solcher "Gewinnermittlung".
Die Vorgehensweise solcher Unternehmen, die unter wechselnden Namen auftauchen, ist recht einfach:
Mittels postalischer Mitteilung der vermeintlichen Lottogesellschaft, der EURO MILLIONS LOTTERIA Y APUESTAS S.L. Madrid-Spanien, ergeht eine Gewinnermittlung z.B. im vorliegenden Fall im Saarland über rund 916.000 €. Allerdings sollten vor Auszahlung des Betrages Gebühren und Steuern auf den Gewinn nach Spanien überwiesen werden unter Angabe der zugeteilten "Referenz-/ Batchnummer".
Die vermeintliche Lottogesellschaft gab eine Kontaktadresse an nebst einer benannten Kontaktperson Dr. M. J., der als Sachbearbeiter einer Sicherheitsfirma zuständig sei. Dorthin sollten Formularblätter mit umfassenden Angaben zu Personalien, Familienan-gaben, Bankverbindung etc. vorgelegt werden.
In dem Schreiben wurden die potentiellen Lottogewinner mittels Angabe einer Telefonnummer zur persönlichen Kontaktaufnahme aufgefordert, was für die Betreffenden jedoch verheerende Folgen haben sollte: geschickt wurden die Geschädigten von einem angeblich hinterlegten Gewinn derart überzeugt, dass sie anschließend die angeforderten Gebühren und Steuern nach Spanien überwiesen
-eine Summe im fünfstelligen Bereich-.
Ob es zu einer Gewinnausschüttung kommt, steht in den Sternen – wohl nicht.
VORSICHT ist immer geboten, wenn persönliche Daten in Verbindung mit Gewinnzu-sagen angefordert oder abgefragt werden. Zunächst muss sich jedoch der Verbraucher selbst die Frage stellen, ob er überhaupt an einem behaupteten Gewinnspiel teilgenommen hat, bevor er Angaben zu seiner Person macht – andernfalls werden persönliche Daten preisgegeben, deren Verwendung dann nicht mehr zu kontrollieren ist. Keinesfalls sollten Bankdaten offen gelegt werden, rät Tomas Weis der Verbraucherzentrale des Saarlandes e. V. – selbst mit den konkreten Personenan-gaben, erst recht über die allgemeinen Feststellungen von Name und Anschrift hinaus, sollte man vorsichtig und zurückhaltend umgehen. Keinesfalls sollten irgendwelche Zahlungen im Voraus geleistet werden - Überweisungen z.B. die der Verbraucher von seinem Konto veranlasst hat, können nicht widerrufen werden.
Empfehlenswert ist, sich immer Teilnahmen an Gewinnspielen zu notieren, um den Überblick zu behalten. Sollte zu erkennen sein, dass es sich um betrügerische Machenschaften handelt, sollte stets Mitteilung an die zuständige Polizeidienststelle ergehen. 
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Joachim Geburtig
www-geburtig.info