Süßes oder es gibt Saures – an Halloween ist es für Kinder und Jugendliche
Brauch, sich zu verkleiden, Süßigkeiten zu sammeln oder anderen Streiche zu
spielen. Aber so mancher Scherz ist gar nicht lustig, sondern strafbar.
Wer beispielsweise den Briefkasten des Nachbarn mit Feuerwerkkörpern in
Brand setzt, begeht eine Straftat. Auch wer Autos oder Hausfassaden mittels
Sprayfarbe „verschönert“, muss mit einer Strafe rechnen. Denn viele
Streiche sind schlicht Sachbeschädigung und die kann mit einer Geldstrafe
und sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden. Junge Menschen,
die auf nächtlicher Zerstörungstour mit Freunden erwischt werden, können
wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung angezeigt werden. In jedem Fall
bedeutet das mindestens eine Geldstrafe, hinzu kommt noch die
Schadenswiedergutmachung. Ein Halloween-Streich kann also ziemlich teuer
werden und zwar auch für denjenigen, der nur dabei war.
Weitere Information auf http://www.polizei- beratung.de/vorbeugung/jugendkriminalitaet/taeter_von_vandalismus/
und auf http://www.time4teen.de/
Das Faltblatt „Illegale Graffiti - Sprühende Fantasie kann teuer werden!“
ist bei der nächstgelegenen (Kriminal-) Polizeilichen Beratungsstelle
erhältlich sowie als Download eingestellt unter
http://www.polizei-beratung.de/mediathek/kommunikationsmittel/index/content_socket/medien/display/189/
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Vielen Dank für Ihren Beitrag, ich werde diesen nach Sichtung in kürze freischalten.
Joachim Geburtig
www-geburtig.info