08.03.2011

E10: Information der Verbraucher am Porto gescheitert

E10: Information der Verbraucher am Porto gescheitert

vzbv verweigert Schulterschluss

Als für Verbraucher praktisch ergebnislos bezeichnet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Ausgang des heutigen Gipfels zum Biosprit E10. "Das war zu wenig", bilanziert Vorstand Gerd Billen. Der vzbv hatte eine schriftliche erweiterte Garantieerklärung der Hersteller sowie eine direkte Information des Kraftfahrt-Bundesamtes an die Fahrzeugbesitzer gefordert. Diese sei an der mangelnden Bereitschaft der beteiligten Branchen gescheitert, diese Information zu finanzieren. Im Gespräch war eine niedrige zweistellige Millionensumme.
"Die Frage der Haftung wurde wie eine heiße Kartoffel rundgereicht", kritisiert Gerd Billen vor allem die Automobilindustrie. Billen teilt deren Einschätzung nicht, wonach die sogenannte DAT-Liste über die E10-verträglichen Fahrzeuge rechtsverbindlich sei. Auch sei es nicht nachvollziehbar, dass Verbraucher sich an ihren Tankwart wenden müssten, um zu fragen, welchen Sprit sie tanken können. "Solange keine erweiterte Garantieerklärung der Hersteller vorliegt, kann ich Autobesitzer verstehen, die um E10 einen großen Bogen machen", kommentiert Billen das heutige Gespräch. Der vzbv hat sich der gemeinsamen Erklärung nicht angeschlossen.
http://www.vzbv.de/go/presse/1456/index.html?ref_presseinfo=true

1 Kommentar:

  1. Das Thema E10 ist noch nicht aufgearbeitet
    Anita Tack und Gerd Billen fordern gemeinsam Rechtsicherheit und eine aktive Information der Autobesitzer

    Der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) Gerd Billen und Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Anita Tack fordern mit Nachdruck eine erweiterte verbindliche Garantieerklärung der Automobilhersteller und eine unmittelbare Information der Autobesitzer über das Kraftfahrt-Bundesamt. "Das Thema ist noch nicht durch", sagten beide im Anschluss an ein Treffen in Potsdam.

    "Alles was die Bundesregierung jetzt zusagt, ist eine Selbstverständlichkeit, die in die Verordnung gehört hätte", so Anita Tack. "Was jetzt beraten wurde, reicht nicht und dient weder dem Verbraucher- noch dem Umweltschutz." Tack kündigte an, das Thema auf die Tagesordnung der Verbraucherschutzministerkonferenz im September zu setzen.
    "Mit dem gestrigen Verweis auf die DAT-Listen und Aushänge an den Tankstellen können sich die Autofahrer nicht zufrieden geben", sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen.

    Nach wie vor große Verunsicherung
    Verbraucher sind auch nach dem gestrigen Gipfelgespräch nach wie vor verunsichert. Viele wissen noch immer nicht, ob ihr Fahrzeug unbedenklich mit dem Kraftstoff E10 betankt werden kann. Sollten Risiken mit der Benutzung verbunden sein, ist es vertragliche Pflicht der Autohersteller, ihre Kunden auf die Gefahren hinzuweisen, die mit einer Betankung durch E10 verbunden sind.

    Im Anschluss an ein heutiges Gespräch in Potsdam legten Tack und Billen einen Mustertext für eine erweiterte Garantieerklärung zur E10-Verträglichkeit vor:

    "Der Hersteller des KFZ (genaue Modellbezeichnung) garantiert die Verträglichkeit des Motors mit Benzin, das mit zehn Prozent Bioethanol versetzt ist. Der Einsatz von E10-Kraftstoff ist für dieses Fahrzeug unbedenklich."



    Damit die Garantieerklärung rechtsverbindlich wird, müssen nach Ansicht von Billen und Tack die Garantieerklärungen den Verbrauchern - etwa über das Kraftfahrt-Bundesamt - individuell zugehen. Dieser Vorstoß war beim gestrigen Gipfel-Gespräch zum Thema an der mangelnden Finanzierung des Portos für die Versandaktion gescheitert. "Stattdessen verweist man die Verbraucher ans Internet, Hotlines oder Listen an Tankstellen", kritisiert Billen. Die bisherigen, sehr unterschiedlichen Erklärungen der Hersteller reichen nach Einschätzung des vzbv nach wie vor nicht aus, um Rechtsverbindlichkeit herbeizuführen.
    http://www.vzbv.de/go/presse/1457/index.html

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Vielen Dank für Ihren Beitrag, ich werde diesen nach Sichtung in kürze freischalten.
Joachim Geburtig
www-geburtig.info