28.04.2017

GEZ-Gebühren zurückholen: So sparen Sie 630 Euro - Neues Gesetz machts möglich



GEZ-Gebühren zurückholen: So sparen Sie 630 Euro



Ein neues Gesetz zum Rundfunkbeitrag bringt eine nachträgliche Befreiung oder Ermäßigung. Dafür muss man lediglich seine Bescheide einreichen. Unsere Kollegen von Focus Online zeigen Ihnen, wie Sie die GEZ-Gebühren zurückholen.

So geht's

Bisher galt die Befreiung vom Rundfunkbeitrag nur für zwei Monate rückwirkend. Wer tatsächlich volle drei Jahre zu viel gezahlt hat, könnte so 630 Euro zurückbekommen.
Befreiungsberechtigt sind unter anderem Arbeitslose, Studenten mit Bafög-Förderung, Sozialhilfeempfänger, Asylbewerber und Auszubildende mit Beihilfeanspruch. Auch taubblinde Menschen müssen keine Rundfunkgebühren zahlen.
Die Befreiung muss allerdings schriftlich beantragt werden. Sonst wird der volle Beitrag fällig. Der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" stellt auf seiner Website ein Formular zum Antrag auf Befreiung und Ermäßigung aus sozialen und gesundheitlichen Gründen bereit. Die Online-Hilfe führt Schritt für Schritt durch das Formular.
Der ausgefüllte Befreiungsantrag und die Belege über den Befreiungsgrund gehen an:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
aus;
http://www.chip.de/artikel/630-Euro-sparen-So-gibt-es-Rundfunkbeitraege-der-letzten-drei-Jahre-zurueck_113654515.html?utm_medium=social&utm_source=facebook&utm_campaign=main&utm_content=facebook&utm_term=2017-04-27-10-07

s.a.
http://videos2.focus.de/wochit/2017/01/20/5881f47ee4b09dd1d49063a5-1280x720_Jan_20_2017_11_41_41.MP4

11.04.2017

29.03.2017

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13.03.2017

Weltverbrauchertag 2017

Weltverbrauchertag 2017
Verbraucher informieren. Verbraucher stärken.

Der digitalisierte Verbraucher – Vor- und Nachteile im Alltag?

Anlässlich des Weltverbrauchertages 2017 lädt die Verbraucherzentrale MV zum verbraucherpolitischen Forum ein.
wvt 2017
Die Verbraucherschützer sind im Gespräch mit den verbraucherpolitischen Sprechern von SPD, CDU, DIE LINKE sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern. Diskutiert werden Themen, wie:
    Kostet meine Versicherung künftig mehr, wenn ich meine Daten nicht preisgebe?

    Wie gut funktioniert der Kauf von Lebensmitteln im Internet?

    Warum verlangt die Politik teure Smartmeter für meinen Stromanschluss?

    Bekomme ich Rechnungen in Zukunft nur noch online?
    Wie werden meine Kinder im Internet vor Schulden geschützt?
    Was tut die Politik gegen untergeschobene Onlineverträge?
Moderation: Birgit Schröter (freie Journalistin)
Die öffentliche Veranstaltung findet am Mittwoch, 15. März 2017 von 13 – 15 Uhr im Schleswig-Holstein-Haus, Puschkinstraße 12, in Schwerin statt.

Sie möchten an der Veranstaltung teilnehmen? Bitte informieren Sie uns: Rufnummer 0381 2087016 bzw. per Mail info@verbraucherzentrale-mv.eu
Des weiteren finden am 15. März 2017 in den Beratungsstellen Schwerin und Rostock Informationstage zu Verbraucherrechten statt.
http://www.verbraucherzentrale-mv.eu/weltverbrauchertag-2017--verbraucher-informieren--verbraucher-staerken-

26.05.2016

Wahlkompass 2016 - Verbraucherpolitische Forderungen zur Landtagswahl 2016 in Mecklenburg-Vorpommern


Warum sollen aktuelle Fragen zum Verbraucherschutz im Lande nicht zu einem der Schwerpunkte im beginnenden Wahlkampf 2016 werden. Wer in das neue Parlament des Landes gewählt werden möchte, kommt nicht umhin, sich mit Verbraucherfragen eingehender zu beschäftigen als dies noch vor Jahr und Tag der Fall war.

Die wichtigsten Themen, Fragen und Forderungen hat die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern jetzt als Wahlkompass zusammengefasst. 

Parteien haben somit die Möglichkeit, sich zum Verbraucherschutz zu positionieren und die Wähler über deren Umsetzung zu informieren. 
Die Themenpalette reicht vom Gesundheitsmarkt, dem Verbraucherecht, der Digitalisierung der Märkte, Energieeinsparung und Energierecht über Lebensmittelsicherheit und -kennzeichnung bis zu Finanzfragen und Vermögensbildung. 

 Der Wahlkompass ist kostenlos erhältlich in allen Beratungsstellen der Verbrauchertentrale. www.nvzmv.de

siehe auch; http://www.nvzmv.de/wahlkompass

08.04.2016

Dreiste Abzocke von Rentnern: Dreiste Abzocke von Rentnern - München - Bild.de

Dreiste Abzocke von Rentnern: Dreiste Abzocke von Rentnern - München - Bild.de

Recht für Verbraucher wurde soeben publiziert!



Recht für Verbraucher wurde soeben publiziert! https://t.co/Dp3ayEPps1 Vielen Dank an @vznrw @BMJV_Bund @vzbv

Posted by Recht für Verbraucher on Freitag, 8. April 2016