GEZ-Gebühren zurückholen: So sparen Sie 630 Euro
Ein
neues Gesetz zum Rundfunkbeitrag bringt eine nachträgliche Befreiung
oder Ermäßigung. Dafür muss man lediglich seine Bescheide einreichen.
Unsere Kollegen von Focus Online zeigen Ihnen, wie Sie die GEZ-Gebühren
zurückholen.
So geht's
Bisher galt die Befreiung
vom Rundfunkbeitrag nur für zwei Monate rückwirkend. Wer tatsächlich
volle drei Jahre zu viel gezahlt hat, könnte so 630 Euro zurückbekommen.
Befreiungsberechtigt
sind unter anderem Arbeitslose, Studenten mit Bafög-Förderung,
Sozialhilfeempfänger, Asylbewerber und Auszubildende mit
Beihilfeanspruch. Auch taubblinde Menschen müssen keine Rundfunkgebühren
zahlen.
Die Befreiung muss allerdings
schriftlich beantragt werden. Sonst wird der volle Beitrag fällig. Der
"ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" stellt auf seiner Website ein
Formular zum Antrag auf Befreiung und Ermäßigung aus sozialen und gesundheitlichen Gründen bereit. Die Online-Hilfe führt Schritt für Schritt durch das Formular.
Der ausgefüllte Befreiungsantrag und die Belege über den Befreiungsgrund gehen an:
ARD ZDF DeutschlandradioBeitragsservice
50656 Köln
aus;
http://www.chip.de/artikel/630-Euro-sparen-So-gibt-es-Rundfunkbeitraege-der-letzten-drei-Jahre-zurueck_113654515.html?utm_medium=social&utm_source=facebook&utm_campaign=main&utm_content=facebook&utm_term=2017-04-27-10-07
s.a.
http://videos2.focus.de/wochit/2017/01/20/5881f47ee4b09dd1d49063a5-1280x720_Jan_20_2017_11_41_41.MP4
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Vielen Dank für Ihren Beitrag, ich werde diesen nach Sichtung in kürze freischalten.
Joachim Geburtig
www-geburtig.info