28.04.2017

GEZ-Gebühren zurückholen: So sparen Sie 630 Euro - Neues Gesetz machts möglich



GEZ-Gebühren zurückholen: So sparen Sie 630 Euro



Ein neues Gesetz zum Rundfunkbeitrag bringt eine nachträgliche Befreiung oder Ermäßigung. Dafür muss man lediglich seine Bescheide einreichen. Unsere Kollegen von Focus Online zeigen Ihnen, wie Sie die GEZ-Gebühren zurückholen.

So geht's

Bisher galt die Befreiung vom Rundfunkbeitrag nur für zwei Monate rückwirkend. Wer tatsächlich volle drei Jahre zu viel gezahlt hat, könnte so 630 Euro zurückbekommen.
Befreiungsberechtigt sind unter anderem Arbeitslose, Studenten mit Bafög-Förderung, Sozialhilfeempfänger, Asylbewerber und Auszubildende mit Beihilfeanspruch. Auch taubblinde Menschen müssen keine Rundfunkgebühren zahlen.
Die Befreiung muss allerdings schriftlich beantragt werden. Sonst wird der volle Beitrag fällig. Der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" stellt auf seiner Website ein Formular zum Antrag auf Befreiung und Ermäßigung aus sozialen und gesundheitlichen Gründen bereit. Die Online-Hilfe führt Schritt für Schritt durch das Formular.
Der ausgefüllte Befreiungsantrag und die Belege über den Befreiungsgrund gehen an:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
aus;
http://www.chip.de/artikel/630-Euro-sparen-So-gibt-es-Rundfunkbeitraege-der-letzten-drei-Jahre-zurueck_113654515.html?utm_medium=social&utm_source=facebook&utm_campaign=main&utm_content=facebook&utm_term=2017-04-27-10-07

s.a.
http://videos2.focus.de/wochit/2017/01/20/5881f47ee4b09dd1d49063a5-1280x720_Jan_20_2017_11_41_41.MP4

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Vielen Dank für Ihren Beitrag, ich werde diesen nach Sichtung in kürze freischalten.
Joachim Geburtig
www-geburtig.info