Handyverkäufer als Datenkrake?
Frau Milz war erregt, als Sie über den Ablauf ihres Handykaufs bei einem Telekommunikationsanbieter in berichtete.
Völlig unverständlich war der Verbraucherin, dass Name und Anschrift abgefragt und in den Computer eingetragen wurde. „Ich wollte nur ein Handy (ohne Vertrag)
gegen Barzahlung erwerben. Wenn eine Eieruhr gekauft wird, fragt doch auch
keiner nach Name und Anschrift und registriert die Daten!“
Sicherlich ist mittlerweile üblich geworden, dass bei Verträgen regelmäßig mehr Angaben abverlangt als gebraucht werden. Denkern Sie an einen Internetshop wo
man sich auch beim Kauf einer Eieruhr datentechnisch nackig machen muss.
Der Gesetzgeber hat für hier keine Form und Inhalt festgelegt
Es bleibt also den Vertragsparteien überlassen wie diese den Vertrag
ausgestalten.
Ihre Datenwut begründen die Verkäufer unterschiedlich: Mal wird die Datenerfassung damit begründet, dass so Gewährleistung - und Garantierechte
durch den Käufer besser durchgesetzt werden können,oder der Gesetzgeber habe dies so festgelegt.. Oder es wird ein Verkauf ohne Namensangabe ganz verweigert. Im Handel mit Handys und Prepaidkarten
ist diese Informationsgier allerdings historisch durch Vorgaben der
Bundesnetzagentur und die Rechtsprechung gewachsen. Das führt dazu, dass die
Verkäufer lieber alles mögliche abfragen, obwohl dazu kein rechtlicher Grund
besteht!
Immer wieder fragen Verbraucher:
Ist das erlaubt? Dürfen die diese Fragen stellen und festhalten?
Dürfen die mir gar ganz den Abschluss verweigern.
Die Antwort lautet: Ja!
Dürfen die mir gar ganz den Abschluss verweigern.
Die Antwort lautet: Ja!
Danach ist, kurz gesagt, erlaubt, was nicht verboten ist.
Vorgeschrieben ist diese Art der Datenerfassung jedoch nur für die Begründung,
inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses
über Telekommunikationsdienste (z.B. Tarifverträgen auch Prepaidkarten).
Nach § 95 Absatz 4 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) darf der Verkäufer
zur Überprüfung der Angaben des Kunden sogar dessen Personalausweis
kopieren.
Offensichtlich legen einige Verkäufer diese Regelung sehr weit aus und verwenden
diese gleich für alle Kaufverträge.
Entscheiden Sie sich lieber für eine Verkaufseinrichtung, welche keine Daten
sammelt bzw. widersprechen Sie nach Vertragsabschluss der Nutzung Ihrer
persönlichen Daten.
Beachten Sie, Ihre Daten gehören Ihnen!
Sie bestimmen, was, Sie wann öffentlich machen oder weitergeben.
Mehr zur Datensparsamkeit finden Sie im Flyer der Verbraucherzentralen z.B.
unter
https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/Inhalt/Datensparsamkeit/Datensparsamkeit.pdf
s.a.
Datenschutz: Die Crux mit den anonymen Prepaid-Karten
Vorgabe zur Datenerfassung erschwert anonyme TK-Nutzung
http://www.teltarif.de/anonyme-sim-karte-prepaid-discounter/news/52201.html
Justizminister fordern Ausweiszwang für Prepaid-Karten
http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/justizminister-fordern-ausweiszwang-fuer-prepaid-karten/
Bundesverfassungsgericht zeigt Versicherungen Grenzen bei der Informationsbeschaffung auf http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/bundesverfassungsgericht-zeigt-versicherungen-grenzen-bei-der-informationsbeschaffung-auf/
Customer-Relationship-Management
https://de.wikipedia.org/wiki/Customer-Relationship-Management
s.a.
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http://www.teltarif.de/anonyme-sim-karte-prepaid-discounter/news/52201.html
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http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/justizminister-fordern-ausweiszwang-fuer-prepaid-karten/
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Customer-Relationship-Management
https://de.wikipedia.org/wiki/Customer-Relationship-Management
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Vielen Dank für Ihren Beitrag, ich werde diesen nach Sichtung in kürze freischalten.
Joachim Geburtig
www-geburtig.info