Urheberrecht: Abmahnindustrie in die Schranken weisen
vzbv fordert gesetzliche Klarstellung, um die Kosten für Verbraucher zu begrenzen
Im Urheberrecht müssen Verbraucher besser vor Abmahn-Abzocke
geschützt werden. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband
(vzbv) und verlangt eine gesetzliche Klarstellung. Bei Verstößen darf
die erste Abmahnung maximal 100 Euro für die Verbraucher kosten, soweit
sie privat handeln. „Die derzeitige Regelung enthält zu viele
Schlupflöcher und kann die Abmahnindustrie nicht stoppen“, erklärt
Cornelia Tausch, Leiterin des Fachbereichs Wirtschaft und
Internationales. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger
hatte im Dezember 2011 angekündigt, bald einen Gesetzentwurf vorlegen zu
wollen.
mehr unter http://www.vzbv.de/8829.htm
siehe auch:
AntwortenLöschenhttp://www.focus.de/digital/computer/internet-verbraucherzentralen-abmahn-abzocke-im-urheberrecht-verhindern_aid_713809.html