11.05.2011

Rechtsanwaltskammer Berlin warnt vor betrügerischen Machenschaften

Rechtsanwaltskammer Berlin warnt vor betrügerischen Machenschaften

In letzter Zeit häufen sich bei der Rechtsanwaltskammer Berlin Anfragen und Meldungen über Betrugsmaschen, bei denen das Vertrauen in die Anwaltschaft missbraucht wird. Dabei spielen angebliche, in Wahrheit aber nicht existierende „Anwälte“ eine Rolle, mit denen Vertrauen erweckt werden soll. Oder es wird der Name existierender Anwaltsbüros für Schreiben oder E-Mails missbraucht, die in Wahrheit nicht von diesen Anwälten stammen.

Mit folgenden Methoden soll jeweils eine Geldüberweisung erschwindelt werden:
 
1. Betrugsmasche: “Staatlich vereidigte Treuhänder Kanzlei“
Für die Abwicklung eines Autokaufs soll die Zahlung des Kaufpreises auf das Konto einer angeblichen Rechtsanwältin erfolgen, die in Wahrheit gar keine Zulassung hat. Um zusätzlich Vertrauen zu erwecken, wird deren angebliche Kanzlei mit dem Fantasiebegriff  „Staatlich vereidigte Treuhänder Kanzlei“ versehen. Angeblich hat diese „Anwältin“ auch noch 5 Fachanwaltstitel – maximal 3 sind zulässig.

2. Betrugsmasche: „Gewinnermittlungszentrale-Istanbul“
Unter gefälschtem Anwaltsbriefkopf und falscher Telefonnummer wird Bürgern zum Gewinn eines nagelneuen Autos der Oberklasse gratuliert. Da sich das Auto angeblich in der Türkei befindet, wird um Überweisung von Überführungskosten in Höhe von 635 € per Western-Union über die Postbank gebeten.

3. Betrugsmasche: Pauschaler Schadensersatz für angebliche Downloads pornografischen Videomaterials
Unter dem missbrauchten Briefkopf einer bekannten Anwaltskanzlei wird ein Schadensersatz für das angebliche Herunterladen pornografischen Videomaterials in Höhe von 100 € verlangt. Dann werde eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft zurückgenommen. Die Zahlung soll dabei durch eine „PaySafeCard“ anonym erfolgen.

4. Unerlaubte Werbemails unter falschem Namen
Der Name einer Rechtsanwältin wird missbraucht für Mails, mit denen ein „Verband zur Sicherung der Interessen deutscher Privatpatienten“ für die Überprüfung von Krankenkassentarifen unaufgefordert wirbt.
 
Die Rechtsanwaltskammer Berlin weist darauf hin, dass jede in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis aufgeführt ist. Das Verzeichnis wird von den Rechtsanwaltskammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts unter www.rechtsanwaltsregister.org
gepflegt und aktualisiert.
http://www.rakberlin.de/site/DE/int/01_aktuelles/01_01-mitteilungen/Mai_11/conta-Betrug_PE_050511.php?list=TRUE

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Vielen Dank für Ihren Beitrag, ich werde diesen nach Sichtung in kürze freischalten.
Joachim Geburtig
www-geburtig.info