Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen läuft aus - Kontenklärung beantragen
Alle Versicherten, die Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR zurückgelegt und noch keine Klärung ihres Rentenversicherungskontos durchgeführt haben, sollten diese nun umgehend beantragen. Dies ist notwendig, da die Aufbewahrungsfristen für Lohnunterlagen von ehemaligen DDR-Betrieben am 31. Dezember 2011 ablaufen. Eine alle Versicherungszeiten umfassende Rentenberechnung ist nur möglich, wenn das Versicherungskonto vollständig ist. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
mehr unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/DRVB/de/Inhalt/Presse/Pressemitteilung/2011/2011_5_26_aufbewahrungsfrist_ddr_laeuft_ab.html?nn=37198
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Vielen Dank für Ihren Beitrag, ich werde diesen nach Sichtung in kürze freischalten.
Joachim Geburtig
www-geburtig.info