Informationen von Verbrauchern für Verbraucher - Informationsaustausch!
31.05.2019
24.05.2019
23.05.2019
F.A.Z. exklusiv: Das Briefporto steigt von 70 auf 80 Cent
Der Standardbrief kostet künftig 10 Cent mehr. Auch alle anderen Briefarten werden deutlich teurer – die Postkarte sogar um ein Drittel.
22.05.2019
E-Plus muss Restguthaben ohne Rücksendung der SIM-Karte erstatten
E-Plus muss Restguthaben ohne Rücksendung der SIM-Karte erstatten
Deutscher Mieterbund zur BGH Entscheidung Eigenbedarf
Deutscher Mieterbund zur BGH Entscheidung Eigenbedarf
14.03.2018
Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern verlangt vom Land eine Aufstockung der jährlichen Zuschüssen auf 550 000 Euro
Verbraucherzentrale des Landes will mehr Geld vom Land
Schwerin (dpa/mv) - Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern verlangt vom Land eine Aufstockung der jährlichen Zuschüssen um knapp ein Drittel auf 550 000 Euro. Anders lasse sich die ohnehin schon reduzierte Infrastruktur an landesweit sechs Beratungsstellen nicht aufrechterhalten, sagte Geschäftsführer Jürgen Fischer am Dienstag in Schwerin. Bislang erhalte der Verein 427 000 Euro. Kaum ein anderes Land gebe so wenig Geld für die Beratung der Verbraucher wie Mecklenburg-Vorpommern. In Nordrhein-Westfalen etwa sei die Pro-Kopf-Förderung gut sechs Mal höher.Bis zur Insolvenz der Vorläufereinrichtung der Verbraucherzentrale im Jahre 2004 habe es im Nordosten 19 ständig besetzte Anlaufstellen für Ratsuchende gegeben. «Das ist heute nicht mehr finanzierbar. Aber wir müssen wenigstens den Bestand sichern, um auch befristete Beratungsprojekte umsetzen zu können», erklärte Fischer.
Nach seinen Angaben können bisher nur 8 der landesweit 27 Mitarbeiter in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund, Güstrow und Wismar aus der Landesförderung bezahlt werden. Der Rest müsse über öffentliche Projektfinanzierungen sowie Beratungsgebühren aufgebracht werden.
mehr unter: https://www.landtag-mv.de/dpa-ticker.html?tx_w3dpa_dpa%5Buid%5D=3370&tx_w3dpa_dpa%5Baction%5D=detail&tx_w3dpa_dpa%5Bcontroller%5D=Dpa&cHash=25a1a9a1d994c38455e8c833f3d7772f
15.11.2017
Verbraucherzentrale Sachsen - Negativpreis „Prellbock 2017"
Abzocker, Blender, Service-Nieten und Mogelpackungen gesucht
„Der
Bock verlässt sich auf seine Hörner“ und die Verbraucherzentrale
Sachsen auf Sie! Gemeinsam wollen wir den schwarzen Schafsbock unter der
Anbieterherde finden.
Er erhält auch in diesem Jahr unseren
Negativpreis „Prellbock 2017“.
Egal ob Überraschendes im Kleingedruckten, untergeschobene Verträge,
aufdringliche Verkaufspraktiken, unberechtigte Inkasso-Forderungen,
schlechter Service oder dreiste Werbe-Mogelpackungen: Welcher Anbieter
bereitet Ihnen mit verbraucherunfreundliche Praktiken Ärger und gehört
Ihrer Meinung nach ins Bockshorn gejagt?Geben Sie Ihren Vorschlag für den PRELLBOCK 2017 ab!
aus; https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/prellbock
23.10.2017
Fernwärmeverträge: unkonkret, unverständlich, unzulässig
Landgericht Darmstadt untersagt einseitige Änderung von Preisanpassungsklauseln
- Nachträgliche Änderungen vereinbarter Preisanpassungsklauseln der Unternehmen „Energieversorger Offenbach“ (EVO) und „Energieversorger Dietzenbach“ (EVD) sind unzulässig.
- Die Fernwärmeversorger sollen ihren Kunden ein Berichtigungsschreiben schicken.
- Preisanpassungsklauseln müssen die tatsächliche Kostenentwicklung berücksichtigen und für Verbraucher verständlich dargestellt werden.
Die Energieversorgung Offenbach (EVO) und die Energieversorgung Dietzenbach (EVD) dürfen gegenüber Verbrauchern nicht den Eindruck erwecken, es sei zulässig, ihre Preisanpassungsklausel für Fernwärme eigenmächtig zu ändern. Die Versorger müssen das nun gegenüber ihren Kundinnen und Kunden richtigstellen. Das hat das Landgericht Darmstadt auf Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.
„Ein Vertrag bedarf immer der Zustimmung aller beteiligten Parteien. Es wäre alles andere als seriös, wenn ein Anbieter einen Vertrag einseitig ändern dürfte. Das hat das Landgericht Darmstadt nun auch für die Fernwärmeversorger Offenbach und Dietzenbach bestätigt“, sagt Kerstin Hoppe, Rechtsexpertin beim vzbv.
In Rundschreiben hatten die beiden Versorger ihre Kunden darüber informiert, dass sie ihre Preisanpassungsklauseln ändern würden. Dazu seien sie durch öffentliche Bekanntgabe berechtigt.
„Dieses Schreiben führte Verbraucher in die Irre“, sagt Hoppe. Denn diese Ankündigung entsprach nicht den Vertragsbedingungen. Die Preisanpassungsklausel konnte demnach nicht einseitig geändert werden, sondern nur der Preis auf der Basis dieser Klausel, etwa wegen gestiegener Rohstoffpreise. So urteilte auch das Gericht: Zwar könne es bei langfristigen Verträgen zu Veränderungen bei Gewinn- oder Kostenstrukturen kommen, das sei aber kein Grund, eigenmächtig Vertragsänderungen nur einer Vertragspartei zu erlauben.
mehr unter: Fernwärmeverträge: unkonkret, unverständlich, unzulässig | VZBV https://www.vzbv.de/pressemitteilung/fernwaermevertraege-unkonkret-unverstaendlich-unzulaessig
26.09.2017
Die Internetpräsenz Ihrer Verbraucherzentrale hat ein neues Gesicht
Die Internetpräsenz Ihrer Verbraucherzentrale hat ein neues Gesicht bekommen!
aus; https://www.verbraucherzentrale-mv.eu/aktuelle-meldungen/digitale-welt/willkommen-im-neuen-internetauftritt-der-verbraucherzentrale-15060
siehe auch https://www.facebook.com/Verbraucherschutzinformationen/
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siehe auch https://www.facebook.com/Verbraucherschutzinformationen/
10.07.2017
Was sind die Verbraucherzentralen? Und: Probleme mit und Tipps zu Kreditkarten
13.06.2017
Tipp für alle Kreuzfahrer
Ein Beitrag geteilt von Verbraucherzentrale SH (@verbraucherzentrale_kiel) am
05.05.2017
Vorsicht Abzocke – so erkennen Sie falsche Inkasso-Forderungen
Vorsicht Abzocke – so erkennen Sie falsche Inkasso-Forderungen
28.04.2017
GEZ-Gebühren zurückholen: So sparen Sie 630 Euro - Neues Gesetz machts möglich
GEZ-Gebühren zurückholen: So sparen Sie 630 Euro
Ein
neues Gesetz zum Rundfunkbeitrag bringt eine nachträgliche Befreiung
oder Ermäßigung. Dafür muss man lediglich seine Bescheide einreichen.
Unsere Kollegen von Focus Online zeigen Ihnen, wie Sie die GEZ-Gebühren
zurückholen.
So geht's
Bisher galt die Befreiung
vom Rundfunkbeitrag nur für zwei Monate rückwirkend. Wer tatsächlich
volle drei Jahre zu viel gezahlt hat, könnte so 630 Euro zurückbekommen.
Befreiungsberechtigt
sind unter anderem Arbeitslose, Studenten mit Bafög-Förderung,
Sozialhilfeempfänger, Asylbewerber und Auszubildende mit
Beihilfeanspruch. Auch taubblinde Menschen müssen keine Rundfunkgebühren
zahlen.
Die Befreiung muss allerdings
schriftlich beantragt werden. Sonst wird der volle Beitrag fällig. Der
"ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" stellt auf seiner Website ein
Formular zum Antrag auf Befreiung und Ermäßigung aus sozialen und gesundheitlichen Gründen bereit. Die Online-Hilfe führt Schritt für Schritt durch das Formular.
Der ausgefüllte Befreiungsantrag und die Belege über den Befreiungsgrund gehen an:
ARD ZDF DeutschlandradioBeitragsservice
50656 Köln
aus;
http://www.chip.de/artikel/630-Euro-sparen-So-gibt-es-Rundfunkbeitraege-der-letzten-drei-Jahre-zurueck_113654515.html?utm_medium=social&utm_source=facebook&utm_campaign=main&utm_content=facebook&utm_term=2017-04-27-10-07
s.a.
http://videos2.focus.de/wochit/2017/01/20/5881f47ee4b09dd1d49063a5-1280x720_Jan_20_2017_11_41_41.MP4
11.04.2017
Tipps vom Experten Vergiftete Geschenke
Tipps vom Experten Vergiftete Geschenke: Manuela Steimle von MV1 im Gespräch mit Matthias Wins
29.03.2017
Testen Sie Ihr Verbraucherwissen mit dem neuen Quiz in der Wissen wappnet App.
#WissenWappnet
Denken Sie, dass Roaming ein neuer Einrichtungstrend ist? Oder das
Scoring die Startaufstellung in der Formel-1 ist? Testen Sie Ihr
Verbraucherwissen mit dem neuen Quiz in der Wissen wappnet App. Jetzt
für iOS und Android-Geräte verfügbar: www.bmjv.de/wissen-wappnet-app
13.03.2017
Weltverbrauchertag 2017
Weltverbrauchertag 2017
Verbraucher informieren. Verbraucher stärken.
Der digitalisierte Verbraucher – Vor- und Nachteile im Alltag?
Anlässlich des Weltverbrauchertages 2017 lädt die Verbraucherzentrale MV zum verbraucherpolitischen Forum ein.

- Kostet meine Versicherung künftig mehr, wenn ich meine Daten nicht preisgebe?
- Wie gut funktioniert der Kauf von Lebensmitteln im Internet?
- Warum verlangt die Politik teure Smartmeter für meinen Stromanschluss?
- Bekomme ich Rechnungen in Zukunft nur noch online?
- Wie werden meine Kinder im Internet vor Schulden geschützt?
- Was tut die Politik gegen untergeschobene Onlineverträge?
Die öffentliche Veranstaltung findet am Mittwoch, 15. März 2017 von 13 – 15 Uhr im Schleswig-Holstein-Haus, Puschkinstraße 12, in Schwerin statt.
Sie möchten an der Veranstaltung teilnehmen? Bitte informieren Sie uns: Rufnummer 0381 2087016 bzw. per Mail info@verbraucherzentrale-mv.eu
Des weiteren finden am 15. März 2017 in den Beratungsstellen Schwerin und Rostock Informationstage zu Verbraucherrechten statt.
http://www.verbraucherzentrale-mv.eu/weltverbrauchertag-2017--verbraucher-informieren--verbraucher-staerken-
09.01.2017
23.12.2016
Ich wünsche allen ein frohes und friedliches Weihnachtsfest!https://www.facebook.com/Verbraucherschutzinformationen/
11.10.2016
Brennende Smartphones: Samsung beendet Produktion von Galaxy Note 7
Brennende Smartphones: Samsung beendet Produktion von Galaxy Note 7
http://spon.de/aeQvu
via @SPIEGELONLINE
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