16.07.2019

Achtung: Endverbraucherpreise an den Kassen bei Saturn Electro Handelsgesellschaft mbH in Rostock stimmen nicht immer mit den Preisen an der Ware überein.

Achtung: Endverbraucherpreise an den Kassen bei Saturn Electro Handelsgesellschaft mbH in Rostock stimmen nicht immer mit den Preisen an der Ware überein.


Da mein Drucker den Geist augebenen hatte brauchte ich einen neuen. Bei Saturn fiel mir Aktionspreis für einen Drucker in Höhe von 77,00€ auf.
Ich nahm einen Drucker unter den Arm und ging an die Kasse und bezahlte.

Dabei war ich etwas abgelenkt und stellte erst zu Hause fest, das mir an der Kasse 87,99 € abverlangt wurden.
Bei Saturm selbst ist mir dies bereits mehrmals so ergangen, das an der Kasse der Preis an der Ware nicht eingpflegt war. Bisher fiel es mir allerdings an der Kasse auf und ich konnte das Problem in dem Geschäft mit etwas Aufwand klären.
Sind das Versehen oder eine geplante Gewinnoptimierung?

Mein Schreiben an die Geschäftleitung wurde wie folgt beanttwortet:

„Da unser Preissystem teilweise Online gesteuert wird kann es leider vorkommen das die Preise nicht immer richtig ausgezeichnet sind. Dieses versuchen wir stets im besten Gewissen umzusetzen und so keine Differenzen in der Auszeichnung und dem Kassenbeleg zu haben.
Zu unserem großem bedauern kann es leider passieren das uns einige Artikel durchlaufen.
Selbstverständlich bekommen Sie die Differenz von uns wieder ausgezahlt.“



Lassen Sie sich also von eigenartigen Entgeltforderungen an den Kassen von Saturn nicht abschrecken und fordern Sie Übereinstimmung der Entgelforderung mit der Preisauszeichnng an der Ware. 

Joachim Geburtig

 


14.07.2019

Forderungen zur Kaffeefahrten-Abzocke

Forderungen zur Kaffeefahrten-Abzocke https://www.facebook.com/Verbraucherschutzinformationen/posts/2516586245059629

23.05.2019

F.A.Z. exklusiv: Das Briefporto steigt von 70 auf 80 Cent

Der Standardbrief kostet künftig 10 Cent mehr. Auch alle anderen Briefarten werden deutlich teurer – die Postkarte sogar um ein Drittel.

14.03.2018

Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern verlangt vom Land eine Aufstockung der jährlichen Zuschüssen auf 550 000 Euro

Verbraucherzentrale des Landes will mehr Geld vom Land

Schwerin (dpa/mv) - Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern verlangt vom Land eine Aufstockung der jährlichen Zuschüssen um knapp ein Drittel auf 550 000 Euro. Anders lasse sich die ohnehin schon reduzierte Infrastruktur an landesweit sechs Beratungsstellen nicht aufrechterhalten, sagte Geschäftsführer Jürgen Fischer am Dienstag in Schwerin. Bislang erhalte der Verein 427 000 Euro. Kaum ein anderes Land gebe so wenig Geld für die Beratung der Verbraucher wie Mecklenburg-Vorpommern. In Nordrhein-Westfalen etwa sei die Pro-Kopf-Förderung gut sechs Mal höher.
Bis zur Insolvenz der Vorläufereinrichtung der Verbraucherzentrale im Jahre 2004 habe es im Nordosten 19 ständig besetzte Anlaufstellen für Ratsuchende gegeben. «Das ist heute nicht mehr finanzierbar. Aber wir müssen wenigstens den Bestand sichern, um auch befristete Beratungsprojekte umsetzen zu können», erklärte Fischer.
Nach seinen Angaben können bisher nur 8 der landesweit 27 Mitarbeiter in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund, Güstrow und Wismar aus der Landesförderung bezahlt werden. Der Rest müsse über öffentliche Projektfinanzierungen sowie Beratungsgebühren aufgebracht werden.
mehr unter: https://www.landtag-mv.de/dpa-ticker.html?tx_w3dpa_dpa%5Buid%5D=3370&tx_w3dpa_dpa%5Baction%5D=detail&tx_w3dpa_dpa%5Bcontroller%5D=Dpa&cHash=25a1a9a1d994c38455e8c833f3d7772f

15.11.2017

Verbraucherzentrale Sachsen - Negativpreis „Prellbock 2017"

Abzocker, Blender, Service-Nieten und Mogelpackungen gesucht


„Der Bock verlässt sich auf seine Hörner“ und die Verbraucherzentrale Sachsen auf Sie! Gemeinsam wollen wir den schwarzen Schafsbock unter der Anbieterherde finden. 
Er erhält auch in diesem Jahr unseren Negativpreis „Prellbock 2017“.
Egal ob Überraschendes im Kleingedruckten, untergeschobene Verträge, aufdringliche Verkaufspraktiken, unberechtigte Inkasso-Forderungen, schlechter Service oder dreiste Werbe-Mogelpackungen: Welcher Anbieter bereitet Ihnen mit verbraucherunfreundliche Praktiken Ärger und gehört Ihrer Meinung nach ins Bockshorn gejagt?

Geben Sie Ihren Vorschlag für den PRELLBOCK 2017 ab!

aus; https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/prellbock

23.10.2017

Fernwärmeverträge: unkonkret, unverständlich, unzulässig


Landgericht Darmstadt untersagt einseitige Änderung von Preisanpassungsklauseln

  • Nachträgliche Änderungen vereinbarter Preisanpassungsklauseln der Unternehmen „Energieversorger Offenbach“ (EVO) und „Energieversorger Dietzenbach“ (EVD) sind unzulässig.
  • Die Fernwärmeversorger sollen ihren Kunden ein Berichtigungsschreiben schicken.
  • Preisanpassungsklauseln müssen die tatsächliche Kostenentwicklung berücksichtigen und für Verbraucher verständlich dargestellt werden.

Die Energieversorgung Offenbach (EVO) und die Energieversorgung Dietzenbach (EVD) dürfen gegenüber Verbrauchern nicht den Eindruck erwecken, es sei zulässig, ihre Preisanpassungsklausel für Fernwärme eigenmächtig zu ändern. Die Versorger müssen das nun gegenüber ihren Kundinnen und Kunden richtigstellen. Das hat das Landgericht Darmstadt auf Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.
„Ein Vertrag bedarf immer der Zustimmung aller beteiligten Parteien. Es wäre alles andere als seriös, wenn ein Anbieter einen Vertrag einseitig ändern dürfte. Das hat das Landgericht Darmstadt nun auch für die Fernwärmeversorger Offenbach und Dietzenbach bestätigt“, sagt Kerstin Hoppe, Rechtsexpertin beim vzbv.
In Rundschreiben hatten die beiden Versorger ihre Kunden darüber informiert, dass sie ihre Preisanpassungsklauseln ändern würden. Dazu seien sie durch öffentliche Bekanntgabe berechtigt.
„Dieses Schreiben führte Verbraucher in die Irre“, sagt Hoppe. Denn diese Ankündigung entsprach nicht den Vertragsbedingungen. Die Preisanpassungsklausel konnte demnach nicht einseitig geändert werden, sondern nur der Preis auf der Basis dieser Klausel, etwa wegen gestiegener Rohstoffpreise. So urteilte auch das Gericht: Zwar könne es bei langfristigen Verträgen zu Veränderungen bei Gewinn- oder Kostenstrukturen kommen, das sei aber kein Grund, eigenmächtig Vertragsänderungen nur einer Vertragspartei zu erlauben.



mehr unter: Fernwärmeverträge: unkonkret, unverständlich, unzulässig | VZBV https://www.vzbv.de/pressemitteilung/fernwaermevertraege-unkonkret-unverstaendlich-unzulaessig

05.05.2017

Vorsicht Abzocke – so erkennen Sie falsche Inkasso-Forderungen

Vorsicht Abzocke – so erkennen Sie falsche Inkasso-Forderungen

Gefälschte Emails mit Zahlungsforderungen von Inkassounternehmen häufen sich im Internet. Rechtsanwalt Christian Solmecke| erklärt, wie Sie sich gegen solche Betrüger schützen, was die Maschen sind und wie Sie sich verhalten sollten. 



28.04.2017

GEZ-Gebühren zurückholen: So sparen Sie 630 Euro - Neues Gesetz machts möglich



GEZ-Gebühren zurückholen: So sparen Sie 630 Euro



Ein neues Gesetz zum Rundfunkbeitrag bringt eine nachträgliche Befreiung oder Ermäßigung. Dafür muss man lediglich seine Bescheide einreichen. Unsere Kollegen von Focus Online zeigen Ihnen, wie Sie die GEZ-Gebühren zurückholen.

So geht's

Bisher galt die Befreiung vom Rundfunkbeitrag nur für zwei Monate rückwirkend. Wer tatsächlich volle drei Jahre zu viel gezahlt hat, könnte so 630 Euro zurückbekommen.
Befreiungsberechtigt sind unter anderem Arbeitslose, Studenten mit Bafög-Förderung, Sozialhilfeempfänger, Asylbewerber und Auszubildende mit Beihilfeanspruch. Auch taubblinde Menschen müssen keine Rundfunkgebühren zahlen.
Die Befreiung muss allerdings schriftlich beantragt werden. Sonst wird der volle Beitrag fällig. Der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" stellt auf seiner Website ein Formular zum Antrag auf Befreiung und Ermäßigung aus sozialen und gesundheitlichen Gründen bereit. Die Online-Hilfe führt Schritt für Schritt durch das Formular.
Der ausgefüllte Befreiungsantrag und die Belege über den Befreiungsgrund gehen an:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
aus;
http://www.chip.de/artikel/630-Euro-sparen-So-gibt-es-Rundfunkbeitraege-der-letzten-drei-Jahre-zurueck_113654515.html?utm_medium=social&utm_source=facebook&utm_campaign=main&utm_content=facebook&utm_term=2017-04-27-10-07

s.a.
http://videos2.focus.de/wochit/2017/01/20/5881f47ee4b09dd1d49063a5-1280x720_Jan_20_2017_11_41_41.MP4