25.03.2014

Nicht alle Fitnessstudios immer fair!

Nicht alle Fitnessstudios immer fair!

Seit Anfang März 2014 wurden durch die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V. Fitnessstudios auf ihre Verbraucherfreundlichkeit überprüft.
Im Rahmen dieser Marktrecherche wurde besonderes Augenmerk auf die Rechtmäßigkeit der in den Verträgen verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB) gelegt. Diese AGB regeln die Bedingungen des Vertragsverhältnisses und werden durch die Fitnessstudios selbst formuliert. Dabei ist auffällig, dass oft eher die Interessen des Fitnessstudios als die des Mitgliedes im Vordergrund stehen.
Der Gesetzgeber stellt hier klare Anforderungen. Unter anderem sind ungerechtfertigte Benachteiligungen der Verbraucher durch AGB unwirksam. Der Bundesgerichtshof stärkte hier in einer Vielzahl von Urteilen die Rechte der Verbraucher. Verständlicherweise haben die Betreiber der Fitnessstudios ein Interesse daran, die Vertragspartner möglichst lang an sich zu binden und lassen so in vielen Fällen bewusst die Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung außer Acht.

Quelle Pixabay
Eine Schwangerschaft oder eine Krankheit, die eine sportliche Betätigung über einen längeren Zeitraum unmöglich machen, stellt eindeutig einen wichtigen Grund dar, der zur vorzeitigen Vertragsbeendigung berechtigt. Dieser Rechtsprechung entgegen verwenden mehrere Fitnessstudios auch nach einer Anhörung durch die Verbraucherzentrale diese AGB-Klauseln. Diese sprechen dem Mitglied lediglich die Möglichkeit einer Vertragsverlängerung mit beitragsfreien Pausen zu.

Dies reicht Joachim Geburtig von der Rostocker Beratungsstelle nicht aus: "Bei einer Schwangerschaft oder länger andauernden Krankheit steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Studios, die auf unseren Hinweis hin ihre AGB nicht im Interesse der Verbraucher abgeändert haben, wurden abgemahnt. Sollte dies keine Wirkung zeigen, wird die Verbraucherzentrale den Rechtsweg beschreiten."
 http://www.nvzmv.de/nicht-alle-fitnessstudios-immer-fair-

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Vielen Dank für Ihren Beitrag, ich werde diesen nach Sichtung in kürze freischalten.
Joachim Geburtig
www-geburtig.info