Mängelexemplare im
Buchhandel
Frau K. wollte ihrer besten Freundin zum 30igsten Geburtstag ein
Geschenk machen und kaufte Ihr ein Buch ihres Lieblingsautors. Beim Einpacken fiel der Verbraucherin auf, dass das Buch auf den Seitenrand mit einem Aufdruck
Mängelexemplar versehen war.
Was war hier geschehen? Hätte der Verkäufer nicht auf den Aufdruck
hinweisen müssen?
Das OLG Frankfurt a.M. beschäftigt sich mit der Frage, ob allein eine typische „Mängelkennzeichnung“ ein ansonsten makelloses Buch der Preisbindung enthebt. Das OLG Frankfurt hat hierzu in einem Grundsatzurteil (11U 8/05(Kart)) entschieden: Es ist zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs verlagsneue Bücher unter dem gebunden Preis zu verkaufen, die als Mängelexemplare gekennzeichnet sind, ohne verschmutzt oder beschädigt zu sein oder sonst einen Fehler aufzuweisen.
Zum verschenken, ist ein Buch mit dem Aufdruck Mängelexemplar sicherlich ungeeignet.
Andere lieben sie:
Die Mängelexemplare, die in den Buchläden oder im Internet zu stark reduzierten Preisen angeboten werden. Meist kann man als Käufer 50% oder mehr sparen, wenn man ein wenig Glück hat. Doch warum werden diese Bücher eigentlich gestempelt? Und warum werden nicht einfach alle Bücher günstiger angeboten? Die Antwort darauf ist die in Deutschland geltende Buchpreisbindung.
Verbraucher sollten also mit wachsamem Auge Bücher kaufen um nicht ungewollt ein Mängelexemplar zu erwerben.
siehe auch PI der Verbraucherzentrale MV
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