20.12.2011

Reklamation von Weihnachtsgeschenken nach dem Fest

Reklamation von Weihnachtsgeschenken nach dem Fest

Wie Ärgernisse bei Umtausch, Rückgabe und Reklamation vermieden werden können, verrät Joachim Geburtig von der Beratungsstelle Rostock der Neuen Verbraucherzentrale.

Fehlerfreie Ware muss – anders als viele Kunden glauben - vom Händler nicht zurückgenommen werden.  Achtung: Umtausch heißt nicht unbedingt Geld gegen Ware zurück, sondern der Händler kann auch einen Gutschein ausstellen oder nur direkt gegen neue Ware umtauschen.  Ein Gutschein sollte unbefristet gültig sein. Auch hier ist Vorsicht geboten: Gutscheine verjähren unabhängig von der Gültigkeit nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.

Bei Reklamation fehlerhafter Ware ist folgendes zu beachten: Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln an der Ware verjähren erst nach zwei Jahren. Das gilt auch für Fehler bei preisreduzierten Waren, es sei denn, sie wurden wegen dieses Mangels als 2. Wahl gekennzeichnet. Kommt es zu einer Reklamation, muss der Kunde ab dem 6. Monat nach Erhalt der Ware nachweisen, dass der Mangel beim Kauf zwar nicht für den Verbraucher erkennbar, aber bereits vorhanden war. Doch auch wenn Mängel anerkannt werden, darf der Händler zunächst nachbessern in Form einer Reparatur oder einer Ersatzlieferung.

Ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe der Ware besteht je nach Gegenstand in der Regel erst nach zwei fehlgeschlagenen Reparaturen. Und noch ein Tipp: Die meist auf Thermopapier gedruckten Kassenzettel verblassen schnell, deshalb bei teuren Waren den Kassenbon fotokopieren und sorgfältig mit dem Original aufbewahren. Eine Garantie, die meist vom Hersteller gegeben wird, ist dagegen eine freiwillige Zusatzleistung über die gesetzliche Mangelhaftung hinaus.

Beim Online-Shopping gelten folgende Regelungen: Verträge per Telefon, mit der Post oder via Internet fallen unter das Fernabsatzrecht. Hier besteht grundsätzlich ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht von zwei Wochen. Es beginnt ab Erhalt der Ware. Über dieses Recht muss der Anbieter den „Online-Shopper“ ordnungsgemäß belehren!

Allerdings gibt es Ausnahmen; ausgeschlossen ist zum Beispiel die Rückgabe von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, wenn sie nach Lieferung entsiegelt worden sind. Auch per Fernmittelkommunikation gebuchte Reisen und Flüge zu festen Terminen können nicht widerrufen werden.

Weitere Informationen rund um das Thema Reklamationen gibt es in der Rostocker Beratungsstelle der Verbraucherzentrale. Zwischen Weihnachten und Neujahr ist diese am Mittwoch, den  28.12.2011 von 10 -13 und 14 -17 Uhr geöffnet. 

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Joachim Geburtig
www-geburtig.info