16.12.2011

Bundestag berät über Gesetz gegen Internetabzocke

Bundestag berät über Gesetz gegen Internetabzocke

Zur ersten Lesung des Gesetzes zum Vorgehen gegen Abo- und Kostenfallen im Internet erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Jetzt wird es eng für Internetabzocker. Der Deutsche Bundestag berät über den von mir vorgelegten Gesetzentwurf gegen Kostenfallen im Internet. Mehr als fünf Millionen Internetnutzer sind laut einer Umfrage schon in die Falle getappt. Die Angebote sehen kostenlos aus und sollen dann doch etwas kosten. Der neue Internetbutton schützt wirksam vor Kostenfallen. Verbraucher sind nur zur Zahlung verpflichtet, wenn der Bestellbutton eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweist. Unseriöse Geschäftspraktiken laufen künftig ins Leere. Der Schutz greift immer, wenn Waren oder Dienstleistungen online bestellt werden – ob per Computer, Smartphone oder Tablet. Auch die Wirtschaft profitiert, weil das Vertrauen in den Online-Handel steigt.

Der neue Internetbutton wird auch in der EU eingeführt, dafür habe ich mich erfolgreich in Brüssel eingesetzt. Die Ende November verkündete Verbraucherrechte-Richtlinie enthält ebenfalls eine Buttonlösung. Die Richtlinie gibt den Mitgliedstaaten zwei Jahre für die Umsetzung. So lange will ich nicht warten, darum habe ich die deutsche Umsetzung der Buttonlösung auf den Weg gebracht, sobald die Vorzeichen aus Brüssel klar waren.

Zum Hintergrund:
Unseriöse Geschäftemacher verschleiern die Kosten ihrer Onlineangebote. Internetleistungen werden als „gratis“ angepriesen, als unverbindliche Gewinnspiele bezeichnet oder als Möglichkeit zum Herunterladen von Freeware getarnt. Erst wenn die Rechnung kommt, folgt das böse Erwachen. Häufig zahlen die Internetnutzer aus Unkenntnis oder weil sie sich durch eine aggressive Verfolgung der vermeintlichen Zahlungsansprüche unter Druck gesetzt fühlen.

Das neue Gesetz gegen Internetabzocke schafft Abhilfe. Ein Vertrag kommt künftig nur zu Stande, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Der Button für die Bestellung muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ beschriftet sein oder – wenn dies wie bei einem Gebot bei eBay oder einer vergleichbaren Internetauktionsplattform nicht zum Geschäftsmodell passt – mit einer entsprechend eindeutigen Formulierung. Auch müssen Preis, Lieferkosten, Mindestlaufzeiten sowie wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung unmittelbar vor der Bestellung klar und verständlich angezeigt werden.
Auf Initiative der Bundesregierung ist eine entsprechende Regelung auch in die europäische Verbraucherrechte-Richtlinie aufgenommen worden, die am 22. November 2011 verkündet wurde. Die Richtlinie räumt den Mitgliedstaaten eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren ein; die neuen Vorschriften sind ab dem 13. Juni 2014 anzuwenden. Das heute im Deutschen Bundestag in erster Lesung beratene Gesetz wird die europäische Buttonlösung vorab umsetzen.
http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/20111215_Bundestag_beraet_ueber_Gesetz_gegen_Internetabzocke.html

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Vielen Dank für Ihren Beitrag, ich werde diesen nach Sichtung in kürze freischalten.
Joachim Geburtig
www-geburtig.info