15.03.2016

Backhaus: „Verbraucherarbeit finanziell und organisatorisch absichern“

Nr.089/2016  | 15.03.2016  | LU  | Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
Anlässlich des 54. Weltverbrauchertages debattierte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, heute im Schleswig-Holstein Haus in Schwerin mit Dr. Jürgen Fischer, Vorstand der Verbraucherzentrale MV, und verbraucherpolitischen Sprechern der im Landtag vertretenen demokratischen Parteien über die Frage, was moderne Verbraucherpolitik leisten kann.
„Die Erfahrungen der Verbraucherzentrale sind von besonderer Bedeutung für die Schwerpunktsetzung der Verbraucherpolitik der Landesregierung. Bereits 2014 haben wir mit der gemeinsamen Rahmenvereinbarung die Grundfinanzierung der Verbraucherzentrale zunächst bis 2018 auf sichere Füße gestellt und den institutionellen Verbraucherschutz im Land weiter gestärkt. Unabhängig und sachkundig bewegt sich die Verbraucherzentrale im vielleicht breitesten Themenspektrum überhaupt, mit ihrem Beratungsangebot leistet sie einen unerlässlichen Dienst in und an der Gesellschaft. Allein in MV werden jährlich rund 25.000 persönliche Beratungen durchgeführt. Hinzu kommen weitere Anfragen am Telefon und zunehmend über die Wege im Internet. Als Fachminister sehe ich es deshalb als meine Pflicht, als Verbraucher als mein persönliches Anliegen an, diese verantwortungsvolle Aufgabe organisatorisch und finanziell abzusichern. In 2016 fördert das Land die Arbeit der Beratungsorganisation deshalb mit rund 709.000 Euro“, sagte Dr. Backhaus.
Im Rahmen der Podiumsdiskussion führte Dr. Backhaus unter anderem einige Verbraucherthemen aus der aktuellen Regierungsarbeit an: „Erst in der vergangenen Woche hat der Landtag über die Bedeutung und Notwendigkeit einer Kennzeichnung der Tierhaltungsform bei Fleisch für eine transparente und wissensbasierte Kaufentscheidung der Verbraucher debattiert. Um qualifizierte Kaufentscheidungen treffen zu können, sind Verbraucher auf aussagekräftige Produktinformationen angewiesen. Auf tierischen Erzeugnissen finden sich derzeit kaum umfassende Angaben, beispielsweise zur Haltungsform. Seit April 2015 muss frisches, gekühltes oder gefrorene Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch gemäß Lebensmittel-Informationsverordnung der EU mit Herkunfts- und Schlachtort der Tiere versehen werden. Ähnlich wie bei Eiern wäre es aber wünschenswert, wenn auch die Prozessqualität, sprich die Haltungsform, auf den Produkten kenntlich gemacht würde. Das schafft Klarheit bei den Verbrauchern und honoriert höhere Standards bei den Erzeugern.“
Auf Bundesebene erhitze nach wie vor das Freihandelsabkommen TTIP die Gemüter von Politikern und Verbrauchern. Die Einsicht in die Dokumente bezeichnete Dr. Backhaus als längst überfälligen Schritt, denn im Geheimen kann Demokratie nicht funktionieren. „TTIP kann es nur geben, wenn es zu keinem direkten oder indirekten Absenken unserer hohen Verbraucher-, Umwelt- und Sozialstandards kommen wird. Dafür werde ich mich weiterhin, auch als Vorsitzender der Agrarministerkonferenz, einsetzen“, sagte er weiter. Bereits 2014 als MV den Vorsitz der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) inne hatte, wurde TTIP durch Minister Dr. Backhaus als Schwerpunktthema gesetzt. Damals wurde beschlossen, dass es ein Absenken der Standards nicht geben darf. Außerdem muss eine Beteiligung der Länder über den Bundesrat gewährleistet sein.
Dr. Fischer wies unter anderem darauf hin, dass die Verbraucherarbeit in den vergangenen Jahren einen spürbaren Wandel erfahren hat: „Während bislang vor allem die Einzelberatungen sowie Informationsaktivitäten gegenüber der Öffentlichkeit und bestimmten Zielgruppen im Mittelpunkt der Arbeit standen, gewinnt nun das 2013 im Koalitionsvertrag der Bundesregierung aufgenommene Konzept der ‚Marktwächter‘ zunehmend an Bedeutung.“ Hinter dem Begriff verberge sich im Wesentlichen das Erfassen und Aufbereiten von Informationen, insbesondere über das Anbieterverhalten, und zwar in den Fällen, wo Rechtsverstöße vorliegen oder vermutet werden. „Durch die umfassende Analyse der Daten verliert die Rechtsberatung in der Verbraucherzentrale ihren ursprünglich individuellen Charakter und wird zu einem gesamtgesellschaftlichen Vorgang, in dessen Ergebnis ein transparenteres Bild über das Marktgeschehen produziert werden kann.“
Die Digitalisierung sämtlicher Lebensbereiche führt laut Dr. Fischer dazu, dass sich Märkte, Marktverhalten und Verbraucherschutzanforderungen noch stärker verändern als bisher. Als Beispiel führte er unter anderem den Pflegemarkt an, auf dem zwar noch immer ordnungsrechtliche Vorschriften greifen, der aber in weiten Teilen zivilrechtlich, also eigenverantwortlich, organisiert wird. „Auf diese und andere Entwicklungen zu reagieren, Beratungsthemen neu zu justieren, Ressourcen für die Verbraucherarbeit zu akquirieren, werden auch künftig große Herausforderungen einer modernen Verbraucherschutzarbeit und -politik sein“, sagte er weiter.

Hintergrund
Der Weltverbrauchertag geht auf eine Rede von US-Präsident John F. Kennedy vom 15. März 1962 zurück. Die Grundrechte der Verbraucherrinnen und Verbraucher werden heute so formuliert:
-       das Recht auf Sicherheit,
-       das Recht auf Information,
-       das Recht auf Wahlfreiheit sowie
-       das Recht darauf, Gehör zu finden.
http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen/?id=113086&processor=processor.sa.pressemitteilung

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Joachim Geburtig
www-geburtig.info