22.09.2011

Mieter sind beim Gasanbieterwechsel auf Vermieter oder Hausverwaltung angewiesen

Mieter sind beim Gasanbieterwechsel auf Vermieter oder Hausverwaltung angewiesen

Es gibt rund 40 Millionen Haushalte in Deutschland, davon heizt fast die Hälfte mit Gas. Von diesen wiederum können jedoch nur 10 Millionen den Gasanbieter selbst wechseln. Grund hierfür ist, dass es in Mehrparteienhäusern oft nur einen einzigen Gaszähler gibt und die Heizkosten anteilig auf die Mieter umgelegt und über die Nebenkosten abgerechnet werden. Das bedeutet, dass knapp 9 Millionen Haushalte beim Gasanbieterwechsel auf die Hilfe ihres Vermieters oder der Hausverwaltung angewiesen sind, wie das Verbraucherportal Verivox (http://www.verivox.de/) mitteilt.

Der Vermieter ist aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 560 BGB) dazu angehalten, seine Mieter vor unverhältnismäßigen und überflüssigen Kosten zu bewahren, also die Betriebskosten so niedrig wie möglich zu halten. Darunter fallen auch die Gaspreise, die seit 2005 um rund 20 Prozent angestiegen sind. Laut Bundesnetzagentur haben jedoch trotz der Erhöhungen erst 10 Prozent der Verbraucher den Gasanbieter gewechselt. Das heißt, dass jährlich knapp 3 Milliarden Euro zu viel bezahlt werden.

Ab einer zehnprozentigen Steigerung der Betriebskosten (im Vergleich zum Vorjahr) kann der Vermieter dazu verpflichtet werden, den Preisanstieg zu erklären. Eine Möglichkeit, dem entgegen zu wirken, ist ein Gaspreisvergleich, wie ihn Verivox unter der Adresse http://www.verivox.de/gas/calculator.aspx anbietet. Dort werden alle verfügbaren Gasanbieter und Gastarife nach Preis sortiert angezeigt.

Ein Anbieterwechsel, hat Verivox festgestellt, kann Mieter mitunter um über 300 Euro jährlich entlasten. Dabei ist der Wechsel einfach, schnell und unkompliziert; auch zu Versorgungsunterbrechungen kann es auch nicht kommen, weil die Belieferung mit Gas gesetzlich gesichert ist.

Wer über Verivox einen günstigeren Anbieter gefunden hat, braucht nur noch ein Wechselformular auszufüllen. Alle weiteren Formalitäten, wie beispielsweise die Kündigung beim alten Gasversorger, erledigt der neue Gasanbieter. Auch der Zähler muss nicht ausgetauscht werden. Falls es mal zu einer Störung kommen sollte, ist nach wie vor der örtliche Netzbetreiber zuständig, denn diesem gehört das Gasnetz vor Ort. Der neue Gasanbieter bezahlt dem Netzbetreiber eine sogenannte Durchleitungsgebühr, damit er das Netz für die Belieferung der Kunden nutzen kann.

Auf der Seite http://www.verivox.de/gas/mieter-vermieter/ finden Mieter mit und ohne eigenen Zähler sowie Vermieter alle wichtigen Informationen, die sie für den Gasanbieterwechsel benötigen.

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Joachim Geburtig
www-geburtig.info