10.01.2011

Hochwasser in Deutschland: Wer zahlt bei Schäden an geparkten Autos?

 Kein Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit - nicht mit Auto durch überflutete Straßen fahren
 
Tauwetter bringt Hochwasser: Wer sein Auto trotz Warnschildern oder Absperrungen direkt an einem hochwassergefährdeten Fluss abstellt, riskiert möglicherweise seinen Versicherungsschutz. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Auch die Fahrt durch eine überflutete Straße ist nicht immer versichert.
In einer Teil- oder Vollkaskoversicherung sind Schäden durch Überschwemmung mitversichert - aber nur solange der Autobesitzer nicht grob fahrlässig handelt. "Die Versicherung zahlt in der Regel nur dann, wenn das Wasser zum Auto kommt. Der umgekehrte Fall, nämlich wenn das Auto zum Wasser kommt, ist nicht abgedeckt", erklärt Karl Walter, Kfz-Experte beim R+V-Infocenter. Für Autofahrer bedeutet das: Schon nach der ersten behördlichen Hochwasserwarnung sollten sie ihr Fahrzeug aus dem gefährdeten Gebiet herausfahren. Auch beispielsweise Tiefgaragen werden schnell überschwemmt.
R+V-Experte Walter rät zudem davon ab, mit dem Auto durch überflutete Straßen zu fahren. "Autos sind nicht wassertauglich, auch wenn man das in Kinofilmen immer wieder sieht. Und auch der Versicherungsschutz ist bei einer solchen Aktion gefährdet."

Stand das Wasser bereits höher als bis zur Türkante, sollte das Auto vor dem Start von einem Pannendienst oder in einer Werkstatt überprüft werden. Motor, Katalysator oder Elektronik könnten durch das Hochwasser beschädigt worden sein. Wenn das Fahrzeug komplett unter Wasser stand, ist es meist irreparabel. Ebenfalls wichtig: Alle Schäden sofort der Kfz-Versicherung melden. 

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Joachim Geburtig
www-geburtig.info